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Volker Beck
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Frage von Helmut S. •

Frage an Volker Beck von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Ethnische Vertreibung in den C-Gebieten der Westbank?

Sehr geehrter Herr Beck,

mir ging es mit meiner Frage um eine VÖLKERRECHTLICHE BEWERTUNG der Vorgänge in den C-Gebieten der Westbank.

Diese lässt sich nicht ersetzen durch eine Beschreibung, noch dazu mittels banalisierender Begriffe ("Verdrängungsprozeß", "umziehen").

Es geht also um die Frage, ob die sich auffällig häufenden "Umzüge" in den C-Gebieten der Westbank Ausdruck einer planvollen israelischen Politik sind, mit dem Ziel eine "ethnische Gruppe aus einem bestimmten Gebiet mittels Gewalt oder Einschüchterung zu dem Zweck (zu entfernen) dieses Gebiet ethnisch homogen zu gestalten", Ausdruck einer Politik mithin, die in dem vom mir zitierten Bericht einer UNO-Expertengruppe aus dem Jahre 1993 als "ethnic cleansing" bezeichnet wird.

Ihr Verweis auf auf die BT-Drucksache 17/9981 vom 13.6.2012 hilft hier nicht weiter. Sie leisten dort nicht die gewünschte Bewertung, liefern aber viele Fakten, die meine Frage nahelegen.

Nach wie vor in der Hoffnung auf eine substantielle Antwort, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Helmut Suttor

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Suttor,

wenn Sie völkerrechtliche Beratung suchen, müssen Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.

Nur eines: Durch die Aufwertung des Status‘ der palästinensischen Gebiete bei den Vereinten Nationen könnte die Autonomiebehörde nun versuchen, die von Ihnen beschriebenen Tatbestände der Anklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof zu unterbreiten. Fernab aller äußerst problematischen Fragen der Zulässigkeit eines solchen Ersuchens sind durch die von Ihnen beschriebenen Handlungen wohl keine Völkerstraftaten erfüllt. Ein Blick in das Römische Statut für den Internationalen Strafgerichtshof wird vermutlich auch Ihnen die Rechtsfindung erleichtern: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/340540/publicationFile/3556/RoemischesStatut.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck