Frage an Volker Beck von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
ich stelle hiermit erneut die frage da meine frage nicht beantwortet wurde. vielleicht habe ich meine frage auch nicht eindeutig formuliert.
die frage war lassen sie das gesetzt vom bundesverfassungsgericht überprüfen wegen einer rechtsunsicherheit ?
die antwort ihrerseits war wenn sie davon ausgehen, dass es verfassungswiedrig sei nicht zugestimmt hätten.
ich gehe auch davon mal davon aus das wenn sie sich sicher gewesen wären, dass das gesetz verfassungswiedrig ist nicht zu gestimmt hätte. aber dies ist nicht die frage es ist auch nicht die frage. es gibt ja nicht nur schwarz oder weiß.
Vielmier ist das problem dass, sehr viele ärzte, verbänder, organisitionen u.a. der kinderschutz bund in israel zweifel daran haben das dieses gesetz verfassungswiedrig ist. deshalb und aufgrund des anspruches der rechtssicherheit, könnte man doch erwarten, dass es überprüft wird, dies wäre zum schutz aller beteiligten. anderer seits könnte der eindruck entstehen, dass es absichtlich nicht überprüft werde weil man angst vor der wahrheit hat.
Nun ist das umstrittene gesetz der beschneidung von jungen in kraft getreten. eine rechtssicherheit gibt es immer noch nicht, da immer noch nicht geklärt wurde ob eine beschneidung mit den grundrerchten mit unserer demokratie verreinbar ist.
daher die frage lassen sie das gesetz vom bundesverfassungsgericht überprüfen. die kinder haben leider keine möglichkeit das zu tun. (normenkontrolle mit 25% der abgeordneten)
Sehr geehrter Herr Rode,
auch durch mehrfaches Nachfrage ändert sich eine Antwort nicht:
Wenn Herr Beck Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gehabt hätte, hätte er ihm nicht zugestimmt. Wer keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat, kann und darf nicht Verfassungsbeschwerde erheben ( http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__90.html ). Also: Nein, Herr Beck wird nicht Verfassungsbeschwerde einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck