(...) zur verfassungsrechtlich besonders geschützten Glaubens- und Religionsfreiheit gehört nicht nur, dass jeder und jede seinen Glauben gegebenenfalls ändern und einer anderen Religion beitreten kann, sondern auch die Freiheit zu versuchen, andere Menschen für seinen Glauben zu gewinnen. Menschen, die deswegen Übergriffe zu befürchten oder zu erleiden haben, kann ich nur empfehlen, sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu wenden. Auch Dritten, die von solchen Straftaten Kenntnis erlangen, empfehle ich, die Behörden zu benachrichtigen. (...)