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Volker Beck
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Frage von Heike L. •

Frage an Volker Beck von Heike L. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Beck,

in der Welt vom 14. Januar wurde über Muslime berichtet, welche zum Christentum konvertiert sind und seit dem innerhalb und außerhalb Deutschlands einer "Verfolgung" durch Muslime ausgesetzt sind.

http://www.welt.de/welt_print/article1550271/Gefaehrliche_Mission.html

Zwei Fragen habe ich:
1.) Was unternehmen Sie als Abgeordneter des Wahlkreises Köln II um die konvertierten Muslime in Köln vor Übergriffen zu schützen?
2.) Was unternimmt Ihre Partei B90/Grünen dafür, die Religionsfreiheit in Deutschland zu schützen und allen Menschen in Deutschland (und Europa) eine freie Religionsausübung inkl. Werbung (Mission) zu gewährleisten?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Linke,

zur verfassungsrechtlich besonders geschützten Glaubens- und Religionsfreiheit gehört nicht nur, dass jeder und jede seinen Glauben gegebenenfalls ändern und einer anderen Religion beitreten kann, sondern auch die Freiheit zu versuchen, andere Menschen für seinen Glauben zu gewinnen. Menschen, die deswegen Übergriffe zu befürchten oder zu erleiden haben, kann ich nur empfehlen, sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu wenden. Auch Dritten, die von solchen Straftaten Kenntnis erlangen, empfehle ich, die Behörden zu benachrichtigen.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich konsequent für eine Achtung der Glaubensfreihheit ein. Mit entsprechenden Parlamentsinitiativen haben wir dies in dieser Wahlperiode bereits einige Male bekräfitgt. (vgl., http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=785&Itemid=77 Parlamentsrede Volker Beck: http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=781&Itemid=111 )

Ausgerechnet heute hat die Fraktion übrigens die Große Anfrage „Das Menschenrecht der Religions- und Glaubensfreiheit sichern“ zur Religions- und Glaubensfreiheit in der Welt in den Deutschen Bundestag eingebracht. Hintergrund: Weltweit werden Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen bedroht, verhaftet, gefoltert und getötet. Opfer von Gewalt und Verfolgung sind Anhängerinnen und Anhänger jeglicher Glaubensrichtungen.

Mit der Anfrage setzen wir uns deutlich von den Koalitionsparteien ab. Diese haben sich mit dem Thema Religions- und Glaubensfreiheit in dieser Legislaturperiode nur sehr eingeschränkt auseinandergesetzt. Wir legen in unserer Großen Anfrage keine Schwerpunkte auf einzelnen Konfessionen, Religionen oder Länder, sondern das Thema wird in seiner Gesamtheit betrachtet: Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht.

Wer wie CDU/CSU das Menschenrecht der Glaubens- und Religionsfreiheit hauptsächlich als Solidarität mit Christen versteht und dieses auch nur für diese einfordert, der zeigt nicht nur ein beschränktes Verständnis der Menschenrechte, sondern wird auch bei der Durchsetzung scheitern.

Das Menschenrecht der Religions- und Glaubensfreiheit hat drei Dimensionen: 1. als Individuum seinen Glauben auch öffentlich zu leben, 2. sich mit anderen zu Glaubensgemeinschaften zusammen zu tun sowie öffentlich zu artikulieren und 3. das Recht, nicht zu glauben. Wer glaubwürdig das Menschenrecht der Religions- und Glaubensfreiheit einfordern will, der muss dies für alle Religionen und Konfessionen tun und muss auch das Recht verteidigen, nicht zu glauben. Die Frage des Schutzes der Freiheit zu Glauben oder Nicht zu Glauben ist ein Lackmustest für den Stand der Menschenrechte allgemein. Sie findet ihre Schranken da, wo im Namen der Religion die Menschenrechte anderer tangiert sind.

Die Religions- und Glaubenfreiheit kann im interkulturellen Diskurs über die Menschenrechte als Brücke dienen. Jede Kultur und jede Religion befindet sich irgendwo auf der Welt in der Minderheit. Deshalb wollen wir hier einen Schwerpunkt in der Menschenrechtsdiskussion setzen, weil davon ein Impuls für eine breitere Verankerung der Menschenrechte insgesamt ausgehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck