(...) Nach einer genaueren Lektüre des BGH-Urteils komme ich jedoch zu dem Schluss, dass dieses Urteil keine Auswirkung auf die Tätigkeit von Tageseltern hat. Denn bei dem von Ihnen angesprochenen Urteil handelt es sich um ein Einzelfallurteil. (...)
(...) nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Körperliche Gewalt gegen Kinder ist eine besonders schwere Form der Verletzung des Kindeswohls. Es ist ein Erfolg unserer rot-grünen Regierungszeit, dass es seit dem Jahr 2000 im Paragraf 1631 klipp und klar heißt: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. (...)
(...) Die Zirkumzision erst ab einem gewissen Alter zu gestatten (etwa ab der Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren), würde ein wesentliches Problem nicht lösen: Beschneidungen, die aufgrund der Religionszugehörigkeit des Kindes bereits früher vorgenommen werden müssen, wären dann untersagt. Damit würde man diese Kinder in ihrer Religionsfreiheit massiv beschränken. (...)
(...) wir bei jedem ärztlichen Heileingriff kann es auch bei der Zirkumzision zu Komplikationen kommen. Sie sind bei fachgerecht durchgeführten Zirkumzisionen jedoch äußerst selten. (...)
(...) Darin unterscheidet sich eine Zirkumzision nicht von jedem anderen ärztlichen Heileingriff. (...) Ein Vergleich der Zirkumzision von Jungen mit der Genitalverstümmelung von Frauen ist absurd und ich weise ihn scharf zurück. (...)
(...) nein, ich stimme Ihnen nicht zu. Meine Einschätzung entspricht dem Stand der Forschung zu fachgerecht durchgeführten Zirkumzisionen. (...)