Uwe Schmidt
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Frage von Eric C. •

Wird bei der angekündigten Wohngeldreform auch an Rentner mit Immobilien-Schulden gedacht?

Uwe Schmidt
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Sehr geehrter Herr C.,

beim Wohngeld handelt es sich um einen Wohnkostenzuschuss. Anders als häufig angenommen, können nicht nur Mieter:innen Wohngeld beantragen, sondern auch Eigentümer:innen, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Maßgeblich für den sog. Lastenzuschuss sind die Kosten für den Kapitaldienst wie Zinsen und Tilgung, Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten.

Mit freundlichem Gruß

Uwe Schmidt

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