
(...) Angesichts der Corona-Pandemie befinden wir uns in einer Ausnahmesituation, in der die im Grundgesetz verankerte Ausnahmeregel von der Schuldenbremse genutzt wird, um mit einem weitreichenden Maßnahmenpaket die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wirtschaft abzufedern. (...)