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Frage von Richard R. •

Frage an Ute Vogt von Richard R. bezüglich Recht

Tausende abgeschobene Asylbewerber wieder im Land (Die Welt vom 01.12.19) !

Sehr geehrte Frau Vogt,

fast 30.000 Asylsuchende, die Deutschland verlassen mussten, sind hierher zurückgekehrt. „Jeder Verstoß gegen das Einreiseverbot muss künftig in Haft enden“, fordert CSU-Politikerin Lindholz. Horst Seehofer sieht dringenden Handlungsbedarf.

Man kann es nicht verhindern, die Pulleffekte sind einfach zu stark und niemand in der Regierung will das ändern. Auch die Drohung mit Haft ist heisse Luft, wie viel Haftplätze für Abschiebung gibt es? 100? 20?.

Und wenn jedesmal so ein Aufwand wie bei Miri betrieben werden muss, Kosten bei knapp 100000€, fragt man sich, wie soll das alles bezahlt werden? Und solange auch abgeschobene und abgelehnte Asylbewerber bei unrechtmäßiger Neueinreise immer wieder eine neuen Antrag stellen dürfen bleibt es auch so - welch ein Irrsinn.

Die Realität zeigt, dass unsere Asylgesetzgebung dringend reformiert und an die heutigen Verhältnisse angepasst werden muss. Unsere europäischen Nachbarn haben uns bereits vorgelebt, wie das geht. Wir müssen hier endlich nachziehen und dürfen uns nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen. Denn was einmal bei Gründung der Bundesrepublik aus guten Gründen ins Grundgesetz geschrieben wurde, wird heute hunderttausendfach ausgenutzt, um sich ein Leben im deutschen Sozialstaat zu erschleichen. So etwas hatte damals niemand im Sinn. Natürlich sollte es weiterhin die Möglichkeit des Asyls für echte Einzelfälle von politischer Verfolgung geben - aber es muss sich vieles ändern in der Anwendung und Handhabung des Asylrechts.

Frage: Wann wird endlich gehandelt um diesen Missstand auszuräumen? Warum täuscht die Regierung die Bürger und Wähler? Wie sollen künftig die riesigen Sozialausgaben getragen werden die bei diesem Asylverhaltens anfallen? Bitte um Rückmeldung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen
R. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Rückkehr abgeschobener Asylsuchender, die ich Ihnen gerne beantworte.

Natürlich ist es grundsätzlich ärgerlich, wenn abgeschobene Asylsuchende nach ihrer Abschiebung wieder nach Deutschland einreisen, vor allem wenn einige damit eine mit der Abschiebung verhängte Einreisesperre missachten. Trotzdem bin ich nicht der Auffassung, dass wir deswegen unser Asylrecht grundlegend reformieren müssen. Es gibt ja durchaus auch Fälle in denen es Gründe für eine Wiedereinreise nach Deutschland geben kann: Eine Abschiebung hindert Asylsuchende nach den europäischen Regelungen nicht grundsätzlich daran, ein neues Schutzbegehren zu äußern. Das gilt im Übrigen auch für die anderen EU-Mitgliedstaaten. Es können sich aufgrund von geänderten Lebensumständen oder geänderten Voraussetzungen im Herkunftsland neue Asylgründe ergeben haben. In diesen Fällen müssen Asylsuchende die Möglichkeit haben, diese vorzubringen und einen neuen Asylantrag zu stellen. Der Fall Miri ist dabei ein besonders krasses Beispiel. Aber gerade dieser Fall ist doch ein Beispiel, dass unser Rechtsstaat hier funktioniert. Der Asylantrag von Herrn Miri wurde in kürzester Zeit sehr genau geprüft und er wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Das ist die „schärfste“ Form der Ablehnung. Es gibt nur kurze Rechtsschutzfristen, eine Klage gegen den Bescheid entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Die erneute Abschiebung des Herrn Miri zurück in den Libanon wurde bereits vollzogen. Im Übrigen saß Herr Miri aufgrund seiner unerlaubten Einreise in Abschiebehaft, auch das geben unsere bestehenden Gesetze her. Natürlich haben Sie Recht, so ein Verfahren kostet unterm Strich auch immer Geld. Bei dem Großteil der Menschen, die nach einer Abschiebung wieder nach Deutschland kommen, handelt es sich allerdings nicht um Fälle wie Miri, in denen Personen mit viel Aufwand und hohen Kosten in Drittstaaten abgeschoben wurden, sondern um Personen, die nach den Dublin-Regelungen ihr Asylverfahren in einem anderen europäischen Staat durchführen müssen und daher dorthin zurückgebracht werden. Und in Bezug auf diese, sogenannte „Sekundärmigration“ haben wir gerade vor dem Sommer Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, nach denen in solchen Fällen die Leistungen auf das Notwendigste reduziert werden. In diesem Zusammenhang wurden übrigens mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz weitere Regelungen verschärft, Insbesondere auch, was den Umgang mit kriminellen Asylsuchenden oder auch Gefährdern angeht. Menschen, die hier eine Straftat begangen haben, können nun deutlich schneller ausgewiesen und abgeschoben werden. Auch der Bereich Wiedereinreisesperre und Abschiebehaft wurde in diesem Zusammenhang angegangen. Ein Ergebnis dieser Verschärfung war bereits im Umgang mit dem Fall Miri zu sehen. Sie sehen also, wir stehen dazu, dass Menschen, die unser Asylsystem missbrauchen, unser Land schnellstmöglich wieder verlassen müssen.

Zum Schluss will ich Sie darauf hinweisen, dass die Zugangszahlen von Asylsuchenden in diesem Jahr auf dem niedrigsten Stand seit 2013 sind und die Bundesländer schieben abgelehnte Asylsuchende verstärkt ab.

Den weitaus höheren Reformbedarf sehe ich allerdings bei dem ganzen Themenkomplex innerhalb der europäischen Union. Wir brauchen eine bessere Kontrolle bei der Einreise an den EU-Außengrenzen. Aktuell wurde daher beschlossen die EU-Grenzschutztruppe Frontex bis 2027 auf bis zu 10.000 Einsatzkräfte auszubauen. Aber was wir noch brauchen ist jetzt ein gerechtes und solidarisches Asylsystem in ganz Europa mit zumindest ähnlichen Voraussetzungen für Asylsuchende in allen Mitgliedstaaten.

Abschließend möchte ich noch betonen, dass die Menschen in der Regel nicht aus ihrer Heimat fliehen, um „sich ein Leben im deutschen Sozialstaat zu erschleichen“, sondern Krieg, Verfolgung, Hunger, Umweltkatastrophen, Leid und Elend veranlassen die Menschen dazu. Deshalb brauchen wir keine Festung Europa, sondern Mitgefühl und eine humanitäre Politik, die denjenigen Schutz und Sicherheit bietet, die diesen Schutz benötigen.

Herzliche Grüße
Ute Vogt