Frage an Ute Vogt von Christos K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Vogt,
Wie werden Sie zu der geplanten Finanztransaktionssteuer Ihres Finanzministers Olaf Scholz abstimmen, welches institutionelle Anleger und Hochrisikogeschäfte ausdrücklich ausklammert und hauptsächlich Kleinanleger trifft, die für das Alter vorsorgen wollen?
Es handelt sich bei der geplanten Steuer auch um eine Abschöpfung von angespartem und bereits versteuertem Geld, welches zum Zwecke des Sparens angelegt wird.
Wollen Sie auch andere Sparbemühungen Ihrer Bürger besteuern?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
C. K.
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.
Ich spreche mich für den von Olaf Scholz angestoßenen finalen Vorschlag der Finanztransaktionssteuer (FTT) aus.
Es ist richtig, dass die FTT in der derzeit diskutierten engen Ausgestaltung nicht darauf ausgerichtet ist, jedes kurzfristige „Spekulieren“ auf den Finanzmärkten zu unterbinden. Sie dürfte jedoch die Haltefristen von Aktien tendenziell verlängern. Eine FTT mit breiter Bemessungsgrundlage, die dann auch das Spekulieren einschränken würde, ist nur international abgestimmt möglich. Dies konnte bislang nicht erreicht werden, auch wenn an einem internationalen Konsens für eine weitergehende Lösung weiter gearbeitet wird. Mit der nun vorgesehenen FTT schaffen wir ganz konkret den Einstieg in eine fairere Besteuerung des Finanzsektors, der bisher keiner Verkehrsteuer unterliegt.
Grundsätzlich zahlen alle die FTT, die Aktien von börsennotierten Unternehmen erwerben, welche ihren Sitz im Inland haben. In der Praxis wird die Steuer insbesondere von Banken, Finanzdienstleistern und anderen institutionellen Anlegern gezahlt werden.
Die Behauptung, dass die Steuer in erster Linie einkommensschwache Kleinanleger trifft, ist nicht zutreffend. Zum einen ist der Anteil der Geschäfte von Privatanlegern am gesamten Handelsvolumen mit deutschen Aktien sehr klein. Zum anderen steigt der Anteil der Aktienbesitzer mit dem Einkommen deutlich an.
Hinzu kommt, dass nicht der Aktien-Besitz besteuert wird, sondern der Aktien-Handel. Kleinanleger sind keine Aktienhändler und auch keine Spekulanten. Menschen, die für ihr Alter vorsorgen, sind an langfristigen Anlagen interessiert, nicht an kurzfristigen Kursgewinnen. Sie sparen langfristig, kaufen die Aktien und lassen sie dann über einen längeren Zeitraum im Depot liegen. Die Steuer wird nur einmal beim Kauf der Aktie fällig. Durchschnittliche Privatanleger zahlen also weitaus weniger Steuer als solche, die auf kurzfristige Kursgewinne spekulieren und eine Vielzahl von Transaktionen in kurzer Zeit durchführen. Auch der niedrige Steuersatz in Höhe von 0,2 % hält die Kosten für Privatanleger in engen Grenzen.
Herzliche Grüße
Ute Vogt