Frage an Ute Vogt von Anna S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Vogt,
wieso wird von der Bundesregierung nach wie vor keine verpflichtende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beschlossen? Ich erhalte die gesetzlichen 60%, während mein Arbeitgeber die Kurzarbeit unkompliziert anmelden konnte und sogar noch weiter steuerlich entlastet wird. Ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich als Verkäuferin mit 60% meines Einkommens über die Runden kommen soll. Hier sehe ich die Bundesregierung in der Pflicht. Helfen Sie nicht nur den Unternehmen, denken Sie auch an Ihre Bevölkerung.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
A. S.
Sehr geehrte Frau Fpujnem,
vielen Dank für Ihre Frage.
die Bundesregierung und insbesondere Arbeitsminister Hubertus Heil haben ein umfassendes Paket zur sozialen Absicherung vorgelegt, dass gestern im Parlament beschlossen wurde und am Freitag im Bundesrat beschlossen wird. Dazu zählt die Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter anderem durch das Kurzarbeitergeld. Ebenso haben wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Kein Mensch soll seinen Job wegen der Krise verlieren und auch in keine existenzielle Notlage geraten.
Zum Erhalt des Arbeitsplatzes gibt es das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent. Aber natürlich ist uns klar, dass dieses Geld bei vielen Menschen nicht mehr zum Leben ausreicht. Daher haben wir zweifach gehandelt. Zum einen erleichtern wir den Zugang zur ergänzenden Grundsicherung. Diese kann bei der Arbeitsagentur unbürokratisch beantragt werden. Nähere Informationen dazu bekommen Sie auch bei der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt.
In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs werden außerdem die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand soll wegen unserer Notlage jetzt umziehen müssen.
Zum anderen möchten wir es den Beschäftigten in Kurzarbeit ermöglichen in Bereichen auszuhelfen, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Diese Zuverdienste sind bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet und werden nicht angerechnet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ute Vogt