Frage an Ute Vogt von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vogt,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zu Ihrem Abstimmungsverhalten beim Thema Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen.
Da Sie sich mit Ihrer Antwort "Im Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Das ist Grundlage jeder Koalition." sowie "Zur Regierungsverantwortung in einer Demokratie gehört es aber eben auch, getroffene Vereinbarungen einzuhalten." auf den Koalitionsvertrag mit der CDU beziehen und damit auch deren Haltung zum Thema Höchstgeschwindigkeit übernehmen, möchte ich gern verstehen, wie Sie dies in Hinblick auf Artikel 38 Satz 1 Grundgesetz [1] bewerten?
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Borde,
danke für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort.
Als Abgeordnete treffe ich meine Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen. Jede bzw. jeder Abgeordnete entscheidet selbst darüber, welche politische Entscheidung für sie bzw. ihn eine Gewissensfrage ist. Zu den Gewissensentscheidungen zählen für mich persönliche Entscheidungen über ethisch-moralische Fragen, wie zum Beispiel über die Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik oder die Zulassung aktiver Sterbehilfe, oder auch die Entscheidungen über Auslandseinsätze unserer Bundeswehr.
Herzliche Grüße
Ute Vogt