Frage an Ute Vogt von Rene A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Vogt,
da Sie am 29.06.2012 dem ESM zugestimmt haben, gehe ich davon aus, dass Sie mir folgende
Verständnisfragen beantworten:
1. Was bildet Ihrer Meinung nach den Unterschied in den Beweggründen zwischen Ihrer Zustimmung zum ESM, und der Zustimmung der Abgeordneten im Reichstag am 24 März 1933 zum Ermächtigungsgesetz ?
2. In wieweit kam es zu einer Diskussion, bei der Entscheidung für die Zustimmung, auch die Souveränität eines ganzen Volkes über deren/ unseren Haushalt und somit auch der Demokratie, abzugeben?
3. Wem ist mit Ihrer Zustimmung in erster Linie gedient?
Über eine zeitnahe Rückmeldung freue ich mich,
Mit freundlichen Grüßen,
René Altenhöfer
Sehr geehrter Herr Altendörfer,
Ihre Gleichsetzung des ESM mit dem Ermächtigungsgesetz ist inakzeptabel, geschmacklos und keine Grundlage für eine inhaltliche Auseinandersetzung. Da ich Ihnen keine Unkenntnis über unsere Geschichte unterstellen will, empfehle ich Ihnen dringend, Ihr Geschichtsverständnis zu überdenken.
Freundliche Grüße
Ute Vogt