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Ute Vogt
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Frage von Rene A. •

Frage an Ute Vogt von Rene A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Vogt,

danke für Ihre zeitnahe Rückmeldung, Ihrer Bewertung meiner Fragen, und Ihrer Empfehlung hinsichtlich meines Geschichtsverständnisses.

Trotz, oder gerade weil alle drei von mir gestellten Fragen von Ihnen unbeantwortet blieben, stellen sich für mich ergänzende Fragen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, zitiere ich aus dem Gesetzentwurf zum ESM, von dem ich weiß, dass er Ihnen vorliegt.

Artikel 9: ...Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei jeglichem... Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen

Artikel 27: Der ESM...verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit...für das Anstrengen von Gerichtsverfahren. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen umfassende gerichtliche Immunität. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Entziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts- , Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit.

Artikel 30: Die Gouverneursratsmitglieder, Direktoren und Stellvertreter und das Personal
genießen Immunität vor der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer Handlungen und
Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke.

1. Haben Sie oder ich, Einfluss darauf, wer in diesem Gouverneursrat dann tätig sein wird ?
2. Machen Sie sich keine Sorgen bei den Worten "bedingungslos" und "unwiderruflich" im Zusammenhang mit "Immunität vor der Gerichtsbarkeit" ?
3. Wann wurde jemals in der Geschichte Europas soviel Macht in die Hände weniger gegeben und
inwiefern kann diese Vorgehensweise demokratisch legitimiert sein?

Mir freundlichen Grüßen,

René Altenhöfer

Portrait von Ute Vogt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Altenhöfer,

warum ich Ihre Fragen nicht beantwortet habe, habe ich Ihnen in meiner ersten Antwort dargelegt.

Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern der Mitgliedsstaaten. Sie müssen alle wichtigen Entscheidungen zunächst in ihren Heimatparlamenten behandeln oder verabschieden; sie sind den jeweiligen Parlamenten rechenschaftspflichtig und werden von diesen kontrolliert. Von daher handelt der Gouverneursrat weder unabhängig in einem rechtsfreien Raum, noch steht er über dem Gesetz.

Eine Ausweitung des Rettungsschirmes über die vereinbarte Summe hinaus erfordert eine erneute Entscheidung des Bundestages. „Bedingungslos und unwiderruflich“ kann nur das Kapital abgerufen werden, das vom Bundestag zuvor genehmigt und noch nicht abgerufen wurde. Die Bestimmungen zur „Immunität vor der Gerichtsbarkeit“ sind keine Besonderheit des ESM; sie sind dem internationalen Recht entnommen und entsprechen den Regeln anderer internationaler Institutionen, wie z.B. IWF oder UNO.

Beim ESM haben SPD und Grüne durchgesetzt, dass der Bundestag den wesentlichen Entscheidungen vorab zustimmen muss, bevor die Bundesregierung oder ein deutscher Vertreter in Brüssel und Frankfurt grünes Licht geben können. Der Bundestag bleibt im Rahmen seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung für alle Grundsatzentscheidungen über die Gewährung von Hilfen verantwortlich. Die Entscheidung des Bundestages bindet den deutschen Vertreter im Gouverneursrat.

Beste Grüße

Ute Vogt