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Ute Vogt
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Frage von Horst D. •

Frage an Ute Vogt von Horst D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Vogt,

in Ihrer Antwort vom 04.07.2012 an Herrn A. unterstellen Sie, dass Herr A. eine Gleichsetzung des ESM-Verttrages mit dem Ermächtigungsgesetz voprgenommen hat.

Herr A. schreibt aber: (Zitat):

"1. Was bildet Ihrer Meinung nach den Unterschied in den Beweggründen zwischen Ihrer Zustimmung zum ESM, und der Zustimmung der Abgeordneten im Reichstag am 24 März 1933 zum Ermächtigungsgesetz ?"

Soweit ich diese Frage verstehe, geht es bei dieser Frage inhaltlich nicht um den Vergleich der Gesetze, sondern um die evtl. unterschiedlichen Beweggründe der Abgeordneten für ihre jeweilige Zustimmung zu diesen Gesetzen.

Was meinen Sie deshalb in diesem Zussammenhang mit Ihren Anmerkungen zur Geschichtskenntnis bzw. zum Geschichtsverständnis und weshalb glauben Sie, dass Sie über die richtigen Kenntnisse und das richtige Verständnis verfügen? .

Ihre Antwort veranlaßt mich zu den nachfolgenden Fragen:

1) Haben Sie den ESM-Verttrag insgesamt persönlich gelesen und hinsichtlich seiner langfristigen Auswirkungen für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland inhaltlich verstanden?

2) Haben Sie sich inhaltlich mit den Gegenargumenten auseinandergesetzt?

3) Aus welchen Rechtsgrundlagen leiten Sie ab, dass der Bundestag überhaupt berechtigt ist derartige Gesetze mit seinen langfristigen Folgen zu Lasten unserer Bürger und nachfolgender Generationen abzuschließen?

4) Konnten Sie in dieser Angelegenheit frei entscheiden und abstimmen oder unterlagen Sie Fraktionszwängen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dormann,

ich denke schon, dass ich den Sinn der Frage von Herrn Altenhöfer verstanden habe. Dass Sie das auch haben, zeigen mir Ihre weiteren Erklärungen und Nachfragen.

SPD und Grüne haben bei den Verhandlungen mit CDU/CSU und FDP durchgesetzt, dass der Bundestag und der Bundesrat sowohl beim ESM als auch beim Fiskalpakt umfassend beteiligt werden. Beim ESM bedeutet das, dass der Bundestag den wesentlichen Entscheidungen vorab zustimmen muss, bevor die Bundesregierung oder ein deutscher Vertreter in Brüssel und Frankfurt grünes Licht geben können. Der Bundestag bleibt im Rahmen seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung für alle Grundsatzentscheidungen über die Gewährung von Hilfen verantwortlich. Seine Entscheidung bindet den deutschen Vertreter im Gouverneursrat.

Meine Entscheidungen im Bundestag treffe ich nach bestem Wissen und Gewissen, nach reiflicher Überlegung und nach Abwägung aller mir vorliegender Argumente. Die Richtschnur bei meinem Entscheidungen ist Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Danach sind Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.

Beste Grüße

Ute Vogt