
(...) So hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, das Tarifeinheitsgesetz nochmals als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber der Gefahr unbegrenzter Tarifpluralität begegnen will, die darin gesehen wird, dass Arbeitgeber mit ständigen Tarifvertragsverhandlungen und Arbeitskämpfen überzogen werden kann. (...)