Frage von Gerhard R. • 03.02.2011
Portrait von Ute Granold
Antwort von Ute Granold
CDU
• 10.02.2011

(...) Entscheidend dürfte damit vor allem die Ausgestaltung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen sein. In der Koalition besteht insofern Einigkeit, dass dem Vater in materiell-rechtlicher Hinsicht das gemeinsame Sorgerecht immer dann zustehen soll, „wenn dieses dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Demnach muss also die Mutter ihrerseits darlegen und beweisen, weshalb im konkreten Fall das gemeinsame Sorgerecht gerade dem Kindeswohl nicht dient und ihr alleiniges Sorgerecht für das Kind besser wäre. (...)

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