Frage an Ute Granold von Gerhard R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Granold,
ich hätte noch eine Frage im Anschluss.
Nach welchen Kriterien soll ein Gericht im, von Ihnen favorisierten Antragsverfahren entscheiden, ob dem Vater die Ausübung der gemeinsamen Sorge verweigert wird?
Welche kindbezogenen Gründe kann es, so kurz nach der Geburt geben, die es rechtfertigen, einem Vater die GSR zu verweigern?
Wird es sich um ausschließlich bewiesene Straftatbestände, wie z.B. eine Vergewaltigung handeln, oder reicht nach ihren Plänen, auch ein, von der Mutter gefühltes, behauptetes oder geschaffenes "Problem", wie z.B. "mangelnde Kommunikation" um den Vater, wie bisher, vom Sorgerecht auszuschließen?
Werden Sie den Gerichten einen Katalog von möglichen, objektiven Tatbeständen liefern, nach dem die gemeinsame Sorge verweigert werden muss, oder überlassen sie diese Frage alleine dem richterlichen Gutdünken?
Mir ist bekannt, dass Sie seit den EGMR und BVerfG Urteilen vom letzten und vorletzten Jahr intensiv an einer Lösung arbeiten, deswegen würde ich mich über eine konkrete Antwort freuen.
MfG
Gerhard Raden