Frage an Ute Granold von Carolin K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Granold,
offenbar hat der Bundestag erst vor kurzem eine Änderung von § 89 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) beschlossen, derzufolge u.a. die Auszahlung von Versicherungsleistungen zeitweilig verboten werden kann (Paragraph 1) bzw. Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaft aus einer Lebensversicherung herabgesetzt werden können (Paragraph 2), gleichzeitig die betroffenden Versicherten aber zur Weiterzahlung der Versicherungsprämien in bisheriger Höhe verpflichtet sind (ebenfalls Paragraph 2). Das erscheint mir ein alarmierender Eingriff in die Vertragsfreiheit und ich frage mich, ob diese Gesetzesvorschrift überhaupt zulässig ist? Wie stehen Sie dazu und haben Sie dieser Gesetzesänderung zugestimmt?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß
Carolin Kremer