
(...) Die Entscheidung über die Energiegewinnungsmöglichkeiten ist nach dem EU- Vertrag aber eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedlandes. Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken entscheidet und die britischen Stromkunden bereit sind für viele Jahre Atomenergieförderungen von rund 11 Cent pro Kilowattstunde samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich zu zahlen, ist dies aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Dennoch muss ich akzeptieren, dass dies eine Entscheidung des jeweiligen EU - Mitgliedstaates ist und in dessen Rechtsetzungshoheit fällt. (...)