
Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.
Ines Escherich, Chemnitz
Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.
Angesichts des bevorstehenden Endes der 20. Wahlperiode ist jedoch davon auszugehen, dass die Überarbeitung nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
Ein Verbot sollte jedoch immer das letzte Mittel sein und erst erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten der politischen Auseinandersetzung und rechtlichen Kontrolle ausgeschöpft sind
Deshalb ist das zuständige BMEL bereits aktiv geworden. Gemeinsam mit den Ländern hat es Eckpunkte zur Aktualisierung der LKonV erarbeitet.
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU hat wertvolle Impulse geliefert, weist in meinen Augen jedoch auch inhaltliche Schwächen auf.
Im Allgemeinen vergibt der Staat Fördergelder nicht proaktiv. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob es staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte oder lieber aus eigener Kraft und zu eigenen Bedingungen handeln möchte.