Ulrike Harzer
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FDP
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Frage von Jana B. •

Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?

Ulrike Harzer
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.

Ich stehe voll und ganz für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein und setze mich als FDP-Abgeordnete aktiv für die Modernisierung der Regelungen rund um Schwangerschaftsabbrüche ein. Unser Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherzustellen und unnötige bürokratische Hürden abzubauen. Dabei ist es mir ein persönliches Anliegen, dass Frauen in schwierigen Lebenssituationen nicht kriminalisiert werden, sondern die notwendige Unterstützung und medizinische Versorgung erhalten.

Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten. Die Fraktion der Freien Demokraten konnte hier bereits erste wichtige Schritte einleiten, wie etwa die Abschaffung des § 219a StGB, der das Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte enthielt. Ebenso konnten wir rechtliche Klarstellungen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen durchsetzen, um Frauen einen ungehinderten Zugang zu Beratung und medizinischer Versorgung zu gewährleisten.

Allerdings müssen wir realistisch sein: In der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode wird es nicht mehr möglich sein, eine solch umfassende Reform umzusetzen. Der nunmehrige Vorstoß, § 218 StGB kurz vor Ende der Wahlperiode im Eilverfahren abzuschaffen, wird der Komplexität der mit dem Schwangerschaftsabbruch verbundenen ethischen und juristischen Fragestellungen nicht gerecht. Eine fundierte und breite gesellschaftliche Debatte ist unerlässlich, um eine tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Lösung zu finden.

Im Deutschen Bundestag haben sich medizinethische Fragestellungen stets durch fraktionsübergreifende Gruppenantragsverfahren ausgezeichnet, bei denen jede/r Abgeordnete nach eigenem Gewissen entscheidet. Ich halte es daher für wichtig, dass ein solches sensibles Thema in einem geordneten parlamentarischen Verfahren diskutiert wird und nicht als kurzfristiges Wahlkampfthema instrumentalisiert wird.

Ich werde mich auch in der kommenden Wahlperiode für die Abschaffung des § 218 StGB einsetzen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Harzer