Ulrike Harzer
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FDP
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Frage von Andreas V. •

Der Bundestag hat mit seinem Gesetz Ungeimpfte vom sozialen Leben ausgeschlossen (2G-Regelungen). Wo sind die KONKRETEN STUDIEN, die den Vorteil gemessen haben (Evidenz)?

Von Studien in anderen Ländern habe ich gehört, die z.B. die Wirkungen von Schulschließungen gemessen haben. Wie sieht es mit einer konkreten Erfolgskontrolle durch den Bundestag bei 2G aus? Oder darf Politik ohne die Kontrolle, ob ein legitimer Erfolg eingetreten ist, Ungeimpfte vom sozialen Leben ausschließen? Wie vermeidet man, dass es sich nicht um willkürliche Entscheidungen handelt?

Ulrike Harzer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zuständig für die fachliche Beratung und Beobachtung der Studienlage sind das RKI und das Bundesministerium für Gesundheit. Diese halten auf dieser Webseite https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/aktuelle-regelungen/ fest:

„Nach aktueller Studienlage ist das Risiko einer Coronavirus-Übertragung bei Geimpften und Genesenen (bis zu drei Monate nach durchgemachter Infektion) geringer als bei tagesaktuell negativ getesteten Personen. Daher gelten für ungeimpfte getestete Personen andere Regelungen hinsichtlich der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und auch schärfere Kontaktbeschränkungen.“

Der Verweis auf konkrete Studien erfolgt u.a. an dieser Stelle, so z.B. auf Artikel in den Fachzeitschriften „Eurosurveilance - Europe's journal on infectious disease surveillance, epidemiology, prevention and control“ und „Clinical Microbiology and Infection“.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

Für Detailfragen zu den Studien kontaktieren Sie bitte die dafür zuständigen Stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Harzer

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