
(...) Wir vertreten die Auffassung, dass Cannabis und seine Inhaltsstoffe grundsätzlich nur bei ausreichender wissenschaftlicher Evidenz zum Zwecke ihrer medizinischen Anwendung zugelassen werden sollten. Die Evidenz wäre bei einem unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts zugelassenen Fertigarzneimittel als gegeben anzusehen. (...)