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Frage von Karl Heinz R. •

Frage an Ulrike Flach von Karl Heinz R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Flach,

In den letzten zwei Jahren wurde es, dank einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, für schwerkranke Patienten möglich eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Besitz von Cannabis zu erhalten. Mehr als 20 Patienten sind es bereits, Tendenz deutlich steigend. Potentiell sind es tausende Menschen die sich in Deutschland illegal mit Cannabis behandeln, und dies gerne legal tun würden.

Momentan sind alle Patienten die eine Genehmigung erhalten auf den teuren Import von MedizinalCannabis aus Holland angewiesen. Die Preise sind um bis zu 50% höher als in den Niederlanden. Das legale THC-Präparat Dronabinol wird (genauso wie echtes Cannabis) von der GKV nicht bezahlt. Die Menschen stehen somit oft vor unlösbaren finanziellen Problemen, da viele der schwerkranken Patienten keiner Arbeit nachgehen können. Der kostengünstige Selbstanbau von Cannabis wird auch den Lizenzinhabern bei Strafandrohung verboten.

Wie stehen sie, Frau Flach, zu dieser Problematik? Sollte Patienten nicht das Recht eingeräumt werden ihr eigenes Cannabis anzubauen, so muss der Staat meiner Meinung nach eine bezahlbare Alternative schaffen. Was gedenkt die FDP Fraktion in dieser Frage zu unternehmen?

Mfg
Karl Heinz Raschpel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Raschpel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email mit Ihren Ausführungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für schwerkranke Patienten den Besitz von Cannabis zu ermöglichen. Die Erkenntnislage zu Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln, insbesondere für Dronabinol (delta-9-THC) hat sich in den letzten Jahren sowohl hinsichtlich der Grundlagen, wie auch der klinischen Forschung fortentwickelt.

Wir vertreten die Auffassung, dass Cannabis und seine Inhaltsstoffe grundsätzlich nur bei ausreichender wissenschaftlicher Evidenz zum Zwecke ihrer medizinischen Anwendung zugelassen werden sollten. Die Evidenz wäre bei einem unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts zugelassenen Fertigarzneimittel als gegeben anzusehen. Einen eigenen Anbau dagegen halte ich für nicht zielführend und medizinisch für fragwürdig. Für die Cannabisinhaltsstoff Dronabinol und Nabnilon besteht Verschreibungsfähigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach