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Ulrike Flach
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Frage von Herwig P. •

Frage an Ulrike Flach von Herwig P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Flach,

das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet u.a. auch eine Erhöhung des Kindergeldes. Dieses Kindergeld wird an alle Personen/Familien mit Kindern gezahlt, so auch für Hartz IV-Empfänger.
Vom Kindergeld profitiert jedoch m.E. lediglich der Personenkreis, der nicht von Sozialleistungen abhängig ist. Diese Personen haben das KG als zusätzliches Einkommen zur Verfügung, während die Hartz IV - Empfänger keinerlei Nutzen darus ziehen können, da das KG sofort wieder von dem Gesamtanspruch abgezogen wird. Wo ist in diesem Falle die Gleichbehandlung aller Kindergeldempfänger?
Wie stehen Sie dazu?
Ihrer Antwort entgegensehend verbelibe ich

mit freundlichen Grüßen

Herwig Partsch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Partsch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Neben dem von Ihnen angesprochenen Gleichheitsgrundsatz gilt auch das Lohnabstandsgebot. Danach muss es zwischen dem Nettoeinkommen desjenigen, der arbeitet und desjenigen, der nicht arbeitet, einen vertretbaren Abstand geben. Es wäre aus unserer Sicht unvertretbar, dass eine Situation entstünde, in der jemand, der Vollzeit zu einem geringen Lohn arbeitet, kaum noch einen finanziellen Vorteil gegenüber demjenigen hätte, der nicht arbeitet. Dabei bin ich mir bewusst, dass Arbeitslosigkeit heute ein Schicksal ist, das jeden treffen kann und das meist nichts mit persönlichem Fehlverhalten zu tun hat. Dennoch ist es für uns wichtig, dass es neben der sinnstiftenden Funktion von Arbeit auch einen finanziellen Anreiz gibt.

Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Sätze für nicht nachvollziehbar erklärt. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat schlecht gearbeitet. Insofern muss die Berechnung der Leistungen ohnehin auf den Prüfstand. In diesem Zusammenhang wird sicher auch die Gesamthöhe der Leistungen diskutiert werden müssen und dazu gehört dann auch die Frage der Anrechnung des Kindergeldes.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach