
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Davon profitieren auch Rentner:innen.
Annabell Fibieger
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Davon profitieren auch Rentner:innen.
Es gibt die Möglichkeit, über Soforthilfe-Fonds für Härtefälle Unterstützung zu erhalten, wo die anderen Preisbremsen nicht greifen.
Um die gesetzliche Rentenversicherung zu sichern, wird derzeit an einem zweiten Reformpaket gearbeitet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet mit dem Bundesministerium der Finanzen gerade an einem zweiten Reformpaket.
Bei derartigen zeitvariablen Tarifen gilt der monatliche Durchschnittspreis als Grundlage für die Entlastungen.
Wir haben mit den Preisbremsen dafür gesorgt, die Belastungen möglichst gering zu halten, in Relation zu den jeweiligen Marktpreisen vor der Krise.