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CSU
• 25.09.2012

(...) Die Beamtenversorgung ist ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung vom demographischen Wandel in der Gesellschaft unmittelbar betroffen. (...) Daher sind die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich in die Beamtenversorgung übertragen worden, soweit nicht grundlegende Unterschiede zwischen beiden Alterssicherungssystemen dem entgegenstehen. (...) • Das Versorgungsänderungsgesetz 2001, mit dem die Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung übertragen wurde, führt zu einer Absenkung des Versorgungsniveaus von bisher höchstens 75 % auf künftig maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. (...) Zu Ihrer Frage bezüglich der Pensionsberechnung kann ich Ihnen mitteilen, dass es verfassungsrechtliche Systemunterschiede zwischen Beamtenversorgung und Rente gibt. (...) Eine Bemessung der Beamtenversorgung nach den in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Grundsätzen wäre danach verfassungsrechtlich unzulässig. (...) Darüber hinaus hat der Bund weitere Vorsorge zur Zukunftssicherung der Beamtenversorgung getroffen: (...) Damit wird die Beamtenversorgung schrittweise auf eine Kapitaldeckung umgestellt. (...)

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