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Ulrich Lange
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Frage von Heike R. •

Frage an Ulrich Lange von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lange,

ich habe vernommen, das Rentenniveau soll bis 2030 von derzeit durchschnittlich 50% auf 43% gesenkt werden, um künftigen Generation keine "Lasten" aufzubürden, obwohl z.B. gleichzeitig die Lasten des Energieumbaus schamlos nur den Steuerzahlern aufgebürdet werden, nicht der Industrie. (quelle: http://www.bild.de/politik/inland/spd/rentenpolitik-genossen-aufstand-gegen-partei-spitze-25857360.bild.html )
Altersbezüge von Beamten explodieren allerdings weiter (Quelle:
http://www.bild.de/regional/hamburg/rente/des-hamburger-senats-25852414.bild.html ).

Herr Lange, wie wird die Zeitbombe der Pensionslasten bis 2030 ebenso nachhaltig und für den Steuerzahler auch nachvollziehbar entschärft? Pensionslasten sind doch noch weit explosiver für den Haushalt, als die Rentenlasten. Ist den künftigen Steuerzahlern das Tragen der fetten Pensionslasten zumutbar, nicht aber das Tragen der kargen Renten?
Weshalb werden noch immer bei der Pensiosnberechnung die letzten, fetten Jahre herangezogen, während bei den Renten doch alles Jahre zählen.
Sind vor dem GG nicht alle Bürger gleich?
Warum hat Westerwelle vor der Wahl "verbindlich" versprochen, mehr Netto vom Brutto, vereinfachtes Steuersystem, usw., an dessen Einlösung der Versprechen er sich auch persönlich messen lassen wollte? Wie kann Ihrer Meinung jemand sich mit derart "verbindlichen" Versprechen in die Regierung mogeln, wenn er gar nicht sicher garantieren kann, dies auch einzulösen zu können? Warum machen Politiker haltlose Wahlversprechen, wider besseren Wissens?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Sehr geehrte Frau Rogall,

für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.

Die Beamtenversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung das wichtigste System der Alterssicherung in Deutschland. Sie ist ein zentraler Baustein für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Bei der Versorgung der Beamten handelt es sich um ein eigenständiges, historisch gewachsenes System der sozialen Sicherung.

In Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz ist festgelegt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes anhand der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist. Dem daraus abgeleiteten Alimentations- und Leistungsprinzip folgt auch die Ermittlung des Ruhegehaltes. Danach ist dieses auf der Grundlage der zuletzt zustehenden Dienstbezüge zu berechnen. Dies ist nicht zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen, zuletzt mit Beschluss vom 20. März 2007, bestätigt worden. Nach diesem Beschluss zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass das Ruhegehalt unter Wahrung des Leistungsprinzips und Anerkennung aller Beförderungen aus dem letzten Amt zu berechnen ist. Die in einer Beförderung liegende Anerkennung der Leistung ist nicht auf die Zeit beschränkt, während der sich der Beamte im Dienst befindet, sondern muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch auf das Ruhegehalt auswirken.

Die versorgungsrechtlichen Regelungen des Bundes entsprechen dem Leitziel einer nachhaltigen, system- und generationengerechten Ausrichtung der Beamtenversorgung. Spätestens seit Beginn der 1990er Jahre wurden die notwendigen und systemadäquaten Schritte eingeleitet und umgesetzt, um die Erreichung der Ziele von Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Mit einem auf das System abgestellten Dreiklang von Maßnahmen wurden konsequent die notwendigen und angemessenen Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen der Versorgungsberichte der Bundesregierung gezogen.

Spätestens seit dem Beamtenversorgungs-Änderungsgesetz 1989/1992 wurde auf eine wirkungsgleiche und systemgerecht parallele Entwicklung der großen Alterssicherungssysteme (Rente und Beamtenversorgung) abgestellt. Die politische Entscheidung für einen grundsätzlichen und die Systemunterschiede berücksichtigenden und beachtenden Gleichklang in der Entwicklung der Alterssicherung wurde im Rahmen von Versorgungsreformgesetz 1998 und Versorgungsänderungsgesetz 2001 systembezogen weiterentwickelt durch die Einführung und den Ausbau von selbstständigen versorgungsrechtlichen Finanzierungskomponenten, mit denen zur Haushaltsentlastung für den Bestand an Versorgungsempfängern aus nicht ausgeschütteten Anteilen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen Finanzmittel in sogenannten Versorgungsrücklagen angelegt wurden. Diese innovativen Maßnahmen zur partiellen Finanzierungsentlastung wurden für den Bund mit dem Änderungsgesetz zum Versorgungsrücklagegesetz 2006 konsequent zukunftsgerichtet für alle Neueinstellungen seit dem 1. Januar 2007 durch Einführung eines Versorgungsfonds des Bundes hin zu einem Kapitaldeckungsverfahren ausgebaut bzw. umgestellt.

Dies zeigt, dass der Bund vor dem Hintergrund und auf der Grundlage von ständiger Beobachtung, Reflexion und Evaluierung die zur Systemsicherung notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreift und umsetzt. Mit Blick auf die sich abzeichnende Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger des Bundes und die prognostizierte Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Steuereinnahmen sowie daraus ableitbar der Versorgungs- und Versorgungs-Steuer- Quote zeigen Evaluierungsergebnisse für die zentralen Maßnahmen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (Übertragungsgesetz zur Rentenreform 2001), dass sowohl im Vergleich zu den anderen (vergleichs-) relevanten Alterssicherungssystemen in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rente) als auch bezogen auf die systemspezifischen Daten der Versorgung konkreter Nachsteuerungsbedarf für die Beamtenversorgung des Bundes nach dem Stand vom 31. Dezember 2011 nicht gegeben ist. Vielmehr wirken die Reformmaßnahmen nachhaltig entlastend. Gerade mit Blick auf die im Zuge von und im Zusammenhang mit den Rentenübertragungen eingeleitete Umstellung der Systemfinanzierung erscheint die Beamtenversorgung des Bundes zukunftsfähig ausgerichtet.

Ihre Frage zu unserem Außenminister Guido Westerwelle bitte ich an diesen direkt zu richten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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