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Ulrich Lange
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Frage von Thorsten G. •

Frage an Ulrich Lange von Thorsten G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lange,

ihrer Website entnehme ich, dass sie die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (in diesem Fall Trinkwasserversorgung) in der geplanten Form ablehnen ( http://www.ulrich-lange.info/aktuelles/details/id/207/ ). In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag haben sie dieses auch bekräftigt. Gleichwohl stimmten sie bei der entsprechenden Abstimmung im Bundestag gegen einen entsprechenden Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Warum das? Nur, weil der Antrag vom "politischen Gegner" stammt?

Mit ffreundlichen Grüßen
T. Gabb

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gabb,

für Ihre Frage zur Dienstleistungsrichtlinie danke ich Ihnen.

Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen zu Beginn meine Einstellung zu der Dienstleistungsrichtlinie darlege.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar.

Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten.

Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus unserer Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung von einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten, zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung, betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.

Jetzt gilt es aber erst diese Trilog-Verhandlungen abzuwarten, die im Antrag der Grünen jedoch nicht berücksichtigt wurden. Deshalb habe ich diesem Antrag nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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