Guten Abend Hr. Lange!Entspricht es der Wahrheit, dass ukrainische Renter bei uns in D Rente beziehen, auch wenn sie das für deutsche Bürger geltende Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben?
Sehr geehrte Frau R.,
es entspricht nicht der Wahrheit, dass ukrainische Rentner in Deutschland eine deutsche Altersrente beziehen können, auch wenn sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.
Vielmehr handelt es sich hierbei um ein substanzloses Gerücht. Die Deutsche Rentenversicherung teilt dazu mit:
"Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren.
Jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, zahlt in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer wie ukrainische Staatsbürger Rentenansprüche. Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem jedoch erschwert. Für sie gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.
Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland ein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Dieses sei bislang vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden."
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange