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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Bernhard O. •

Wieso ist eine so immense Verschuldung schon 2 Tage nach der Wahl mit Trick geplant?

Sehr geehrter Herr Lange,

herzlichen Glückwunsch zum erneuten Einzug in den Bundestag!

Können sie mir erklären, wieso 2 Tage nach der Wahl eine immense Verschuldung (verharmlosend Sondervermögen genannt) uns Bürgern auferlegt werden soll.

Wieso muss hier eine Trick bzw. eine mir nicht erklärbare Abstimmungskonstruktion angewandt werden, also mit dem alten Bundestag abstimmen, obwohl ein neuer Bundestag bereits gewählt wurde?

Hat eine demokratische Wahl keine Bedeutung?

Was hat das für Konsequenzen für das demokratische Fortbestehen der Gesellschaft?

Wieso haben sie nicht vor einigen Wochen darüber abgestimmt?

Freundliche Grüße wünscht

Bernhard O.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Nach intensiven Verhandlungen haben wir zusammen mit SPD und Grünen eine Lösung für die Zukunft unseres Landes entwickelt. Das Ergebnis dieser Einigung haben wir am Dienstag, den 18. März 2025, im Deutschen Bundestag als Änderungen des Grundgesetzes beschlossen.

Es geht um drei Eckpunkte:

  1. Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nehmen wir von der Schuldenregel des Grundgesetzes aus. Das ist keine Abschaffung der Schuldenbremse, sondern eine Bereichsausnahme für die Modernisierung der Bundeswehr. Eng begrenzt gilt diese Ausnahme auch für einige weitere Ausgaben – und zwar nur solche, die in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit Deutschlands und dem Schutz vor inneren und äußeren Bedrohungen stehen.
  2. Die Regeln zur Schuldenbremse für die Länder werden so angepasst, dass den Ländern zukünftig – entsprechend der Regelung für den Bund – eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist.
  3. Wir schaffen ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 12 Jahren für Investitionen in die Infrastruktur, von dem 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für eigene Investitionen zugutekommen sollen. Das Sondervermögen wird zudem für zusätzliche Investitionen für den Klimaschutz geöffnet. Aus dem Sondervermögen werden – auf Ebene des Bundes – nur zusätzliche Investitionen finanziert. Die Einzelheiten werden in einem gesonderten Gesetz geregelt.

Ich kann Kritik an der Lösung verstehen – insbesondere was die Öffnung des Sondervermögens für den Klimaschutz angeht. Es ist uns nicht leichtgefallen, aber wir sind diesen Weg gegangen und haben die Abstimmung mit der SPD und den Grünen gesucht, weil zwei entscheidende Ereignisse nach der Bundestagswahl eingetreten sind: 

Zum einen hat der amtierende Bundesfinanzminister Kukies (SPD) zu Beginn der Sondierungen einen Einblick in die Staatsfinanzen gegeben. Hier war schnell klar, dass die ohnehin große Lücke im Bundeshaushalt in Wahrheit noch größer ist, als sie jemals in den Zeiten der Ampel-Regierung kommuniziert wurde.

Zum anderen hat sich die Weltlage sicherheitspolitisch deutlich verändert. Die alte Gewissheit, dass die USA bedingungslos zu ihren NATO-Partnern stehen, existiert nicht mehr. Dafür müssen wir uns wappnen und unsere Verteidigung stärker als bislang in unsere eigenen Hände nehmen. Es geht nicht darum, wie von den extremen Rändern – links wie rechts – behauptet wird, einen irgendwie gearteten Krieg vorzubereiten. Es geht um das Sicherheitsinteresse unseres Landes und Europas – dass wir uns im Verteidigungsfall wehren können und von einem Angreifer auch als wehrhaft angesehen werden. Denn nur so kann eine glaubhafte Abschreckung funktionieren. Die Verteidigungsausgaben in Deutschland wurden von über 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in den 90er Jahren auf unter 1,5 Prozent halbiert, die Bundeswehr deutlich heruntergefahren. Jetzt müssen wir die Verteidigungsfähigkeit wieder hochfahren, weil die sicherheitspolitische Lage sich so drastisch verändert hat. 

Was in diesem Zusammenhang das Sondervermögen zur Infrastruktur angeht: Es war klar, dass es nicht allein um eine Modernisierung der Bundeswehr gehen kann. Wir wollen Deutschland wieder in Ordnung bringen. Und die Bürger erwarten von uns zurecht höhere Investitionen in unser Land – etwa in unsere Verkehrsinfrastruktur oder den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. 

Aufgrund des Kassensturzes des Bundesfinanzministers mit neuen Zahlen zur Haushaltslücke war erkennbar, dass diese nicht in dem Umfang zu leisten sind, wie wir uns das vorgestellt haben. Klar ist, dass Einsparungen, Prioritätensetzungen und Strukturreformen absolut notwendig sind. Diese werden und müssen wir weiterverfolgen. Denn nur zusätzliche Investitionen dürfen aus dem Sondervermögen geleistet werden; der Konsolidierungsdruck besteht weiterhin. Wir brauchen aber diese zusätzlichen Mittel, um den Investitionsstau in unserem Land abzubauen. Ohne bessere Infrastruktur ist eine neue wirtschaftliche Dynamik in unserem Land nicht denkbar. 

Es liegt in der Natur eines Kompromisses, dass wir gegenüber der SPD und den Grünen Abstriche machen mussten. So haben die Grünen deutlich gemacht, dass sie dem Sondervermögen nur unter Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ zustimmen werden. Dies ist aber keine Festschreibung eines Staatszieles „Klimaneutralität 2045“ im Grundgesetz. Dies haben namhafte Verfassungsjuristen ausdrücklich klargestellt. Es handelt sich lediglich um eine Formulierung zur teilweisen Zweckbindung der Mittel aus dem Sondervermögen im neuen Artikel 143h des Grundgesetzes. Die Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland stehen hingegen in den Artikeln 20 und 20a des Grundgesetzes, die nicht verändert wurden. Das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 ist allein im einfachgesetzlichen Klimaschutzgesetz des Bundes fixiert und kann dort auch weiterausgestaltet oder verändert werden. Die vorgesehene finanzverfassungsrechtliche Zweckbindung in Artikel 143h des Grundgesetzes bezieht sich auf das einfachgesetzliche Klimaschutzgesetz, schreibt es aber verfassungsrechtlich damit nicht vor.

Neben diesen inhaltlichen Punkten ging es in den Verhandlungen auch um mehr: Wir haben gezeigt, dass unsere Demokratie auch in Krisenzeiten funktioniert und die politische Mitte in der Lage ist, auch schwierige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Mit anderen Worten ging es um die Handlungs- und Konsensfähigkeit der politischen Mitte in historischen Zeiten. Wir waren uns dieser Verantwortung bewusst und haben diese wahrgenommen. 

Wir wollen uns dieser Verantwortung weiter stellen und unser Land wieder nach vorne bringen, wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich. Dafür wollen und müssen wir in den Koalitionsverhandlungen selbstverständlich noch viele Strukturreformen und Einsparungen beschließen und dann in der Regierungsverantwortung umsetzen. Es geht beispielsweise um eine Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren, spürbare Anreize für unternehmerische Investitionen in Deutschland, einen wirklichen Rückbau unserer Bürokratie und die um die Umgestaltung des verkorksten Bürgergeldes hin zu einer neuen Grundsicherung. Es geht um die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, den Einstieg in eine kapitalgedeckte, individuelle Altersvorsorge als Ergänzung zu den bestehenden Systemen der Alterssicherung und die gesetzliche Regelung einer Wochenarbeitszeit anstelle der bislang verpflichtenden (unflexiblen) Tagesarbeitszeit.

Wir wissen, wie dringend unser Land einen Politikwechsel braucht. 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange

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