Frage an Ulrich Lange von Stefan S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Lange,
aus einer Anfrage der Partei Die Grünen geht hervor, dass zwischen 2014 und 2019 in Bayern 243 Brücken repariert wurden, in Baden-Württemberg waren es 68. Bei den Bahnhöfen das gleiche Bild: Bayern liegt mit 131 sanierten Gebäuden weit vor Hessen mit 36 und NRW mit 67. Damit zeigt sich ein ähnliches Bild wie im Straßenverkehr, wo überdurchschnittlich viel Geld Richtung Bayern abfließt. Im Zeitraum von 2009 bis 2018 flossen zusammengerechnet drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt nach Bayern. Das bevölkerungsreichere Nordrhein-Westfalen bekam hingegen nur 519 Millionen Euro ab.
Ich frage mich, welche Gründe dazu führten, dass Bayern auf der Grundlage der Anfrage im Bundestag verhältnismäßig viel mehr Geld als andere Bundesländer erhält. Gerade auch gegenüber BW und NRW, die ebenso ein größeres Bundesland sind bzw. ebenso über eine große Infrastruktur verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
S. S.
Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu Brückensanierungen. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über das Modernisierungsprogramm für Brücken, das der Bund mit der Deutschen Bahn AG aufgelegt hat. Der Sanierungsstau auch bei Brückenbauwerken ist gewaltig: im Zeitraum der zweiten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutscher Bahn AG wurden insgesamt 875 Brücken saniert. Allerdings ist der Sanierungsbedarf so hoch, dass für den neuen Zeitraum der Folgevereinbarung von 2020 bis 2029 insgesamt 2000 Brücken zu sanieren sein werden.
Die Unterschiede in den Fertigstellungen der Sanierungsarbeiten in den Bundesländern ergeben sich zum einen aus dem Sanierungsbedarf und zum anderen aus der jeweiligen Verfahrensdauer der Projekte.
Die Deutsche Bahn AG erläutert dies wie folgt: https://bruecken.deutschebahn.com/fragen-und-antworten-1
"Die Entscheidung darüber, welche Brücke zu welchem Zeitpunkt erneuert werden muss, trifft die DB Netz im Rahmen ihrer Instandhaltungsplanung."
Weiter heißt:
https://bruecken.deutschebahn.com/modernisierungsprogramm/herausforderungen
"Die Modernisierung einer Brücke ist langwierig und dauert in der Regel mehrere Jahre. Dabei beansprucht nicht nur der eigentliche Bauprozess Zeit, sondern auch die Genehmigungsplanung (Vorbereitungen) sowie die anschließenden Inbetriebnahmeprüfprozesse (Nachbereitung). Zum Tragen kommen auch die in der Regel langen Planungs- und Genehmigungszeiten oder gesondert durchzuführende Prüfungen aufgrund von Naturschutz oder von Anliegen von Bürgerinitiativen.
Dies wird dazu führen, dass viele Sanierungsmaßnahmen, die derzeit im Rahmen des LuFV-Programms angestoßen werden, erst zum Ende des Anrechenzeitraums, also 2019, fertig gestellt sein werden.
Um den Hochlauf an Baustellen zu bewältigen, der sich daraus in den kommenden Jahren ergibt, und die Abarbeitung der einzelnen Brückenbaustellen zu beschleunigen, wird es notwendig sein, verschiedene Brückensanierungen in den Regionen gebündelt zu bearbeiten und baubetrieblich anzumelden. Außerdem setzen wir vermehrt darauf, Brücken nach einer standardisierten Bauweise zu planen und zu bauen. Einzelbaumaßnahmen werden in Paketen gebündelt, was zusätzlich Kosten reduziert und den Bauprozess beschleunigt."
Im aktuellen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über den „Stand der Modernisierung von Straßenbrücken der Bundesfernstraßen“ heißt es:
"Jede Modernisierungsmaßnahme, die Baurecht erhält, wird finanziert! Aktuell sind im Straßenbauplan insgesamt 108 Maßnahmen aus dem Programm Brückenmodernisierung enthalten. Der Mittelaufwuchs im Erhaltungsbereich hat dazu geführt, dass die Länder ihren Einsatz bei Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen in den letzten Jahren deutlich verstärkt haben."
"Mit dem gestiegenen Bewusstsein für das Erfordernis der Brückenmodernisierung haben die Straßenbauverwaltungen der Länder ihre Anstrengungen intensiviert, um die Überprüfung der Bauwerke schneller abzuschließen, auch wenn die beteiligten Verwaltungen und Ingenieurbüros dabei zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Ein maßgebender Zeitfaktor bei der Planung der notwendigen Brückenertüchtigungsmaßnahmen ist in der Regel die Erlangung des Baurechts. Um den dringend notwendigen Ersatz von hochbelasteten Brücken zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber zuletzt mit dem im Dezember 2018 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I S.22237) Regelungen geschaffen, um Baumaßnahmen schneller umsetzen zu können. Das im Dezember 2018 in Kraft getretene Planungsbeschleunigungsgesetz bringt insoweit eine Erleichterung, als dass anstelle eines Planfeststellungsverfahrens nunmehr auch dann ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Neuregelung ist gerade für den Fall einer Erneuerung eines bestehenden Brückenbauwerks geschaffen worden.
Ein wohl wesentlicher Faktor zur Planungsbeschleunigung ist auch die personelle Ausstattung, sowohl auf Seiten des planenden Vorhabenträgers als auch auf Seiten der Genehmigungsbehörde."
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange