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Ulrich Lange
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Frage von Ernst S. •

Frage an Ulrich Lange von Ernst S. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag, H. Lange,

Die Kaufprämie für E-Autos werden u.A. auch von Arbeitnehmern der KfZ-Industrie via deren ESt. mitfinanziert, d.h., diese Leute müssen den Verlust ihrer eigenen Arbeitsplätze mitfinanzieren.
Warum? Ist Euch Politikern das bewusst?

Die Öko-Gesamtbilanz von E-Autos ist negativ. Strom und Kupfer werden eklatant teurer. Brandgefahr bei defekten E-KfZ ist erheblich! Wofür also das Ganze?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.11.19. Sie kritisieren, dass die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge durch ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer ersetzt werden soll, sodass rein elektrische Fahrzeuge eine Gutschrift erhalten, während Diesel oder Benziner stärker an ihren ökologischen Kosten beteiligt werden. Zudem gehen Sie davon aus, dass die Öko-Gesamtbilanz von Elektrofahrzeugen schlechter ist als die von Benzin- und Dieselfahrzeugen und äußern Bedenken gegenüber der Sicherheit und Brandgefahr der Elektromobilität.

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 will der Bund das Steuerrecht so anpassen, dass es zu einer stärkeren Förderung umweltfreundlichen Verhaltens beiträgt. Der Leitgedanke dabei ist, dass diese Förderung sozial ausgewogen ist und das Ziel der CO2-Reduktion über das Setzen finanzieller Anreize erreicht wird. Ein Anreiz ist dabei die Förderung und Unterstützung von Elektromobilität. Das soll unter anderem über steuerliche Anreize wie Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge, Steuerbefreiungen für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile beim elektrischen Aufladen eines Elektrofahrzeuges oder Hybridwagens und die Förderung von Jobtickets geschehen. Zudem wird ab 2021 ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. Der Einstiegspreis soll bei 10 Euro pro Tonne CO2 liegen und bis 2025 auf 35 Euro steigen. Der nationale Emissionshandel wird später in den europäischen überführt. Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2-Ausstoß. Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro angehoben.

Des Weiteren spielt die Umstellung auf saubere und CO2-arme Antriebe im Verkehrs- und Mobilitätssektor eine entscheidende Rolle, um auch hier die CO2-Emissionen zu reduzieren. Betrachtet man den gesamten Lebenszyklus eines Autos, haben Elektrofahrzeuge eine bessere Ökobilanz als Benziner und Diesel. In der Produktion steht das Elektrofahrzeug zwar erst einmal schlechter da, was vor allem auf die energieintensive Batterieproduktion zurückzuführen ist, aber ihren ökologische Nachteil bei der Herstellung können die Elektrofahrzeuge jedoch im Betrieb wett machen. Der Elektromotor ist wesentlich effizienter als ein Verbrennungsmotor. Das Elektroauto weist daher pro Kilometer einen geringeren Energiebedarf auf.

Anfang November diesen Jahres hatte die Bundeskanzlerin die Koalition, Vertreter der Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie Vertreter der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform Mobilität zur zweiten Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ eingeladen. Zwischen den Teilnehmern besteht Einigkeit, dass die Chancen des technologischen Wandels hin zu klimafreundlicheren Antrieben und digitaler Mobilität voll genutzt werden müssen und Deutschland global führender Standort für die Automobilindustrie der Zukunft bleiben soll - für Innovation, Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland.

Insbesondere sollen die Beschäftigten und kleinere und mittlere Unternehmen bei dieser Transformation begleitet werden, so z.B. durch Qualifizierung und Weiterbildung, die zur Bewältigung der Transformation zentral sind. Deswegen ist Anfang des Jahres das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Damit fördert die Bundesanstalt für Arbeit die Weiterbildung Beschäftigter, die von Strukturwandel oder Digitalisierung betroffen sind. Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Instrumente des Qualifizierungschancengesetzes und des Kurzarbeitergeldes nachgeschärft oder angepasst werden müssen.

Auf Ihre Frage bzw. Bedenken gegenüber der Sicherheit und Brandgefahr der Elektromobilität verweise ich auf folgende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Löschung von Bränden bei Elektrofahrzeugen“ in welcher u.a. folgende Aspekte aufgegriffen werden:

- Regelungen und Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz finden sich insbesondere in den Brandschutz- und Feuerwehrgesetzen sowie in den Bauordnungen der Länder, die u. a. durch Verordnungen, Richtlinien, technische Vorschriften und Normen konkretisiert werden.

- Im Rahmen von Bund-Länder-Besprechungen werden fahrzeugsicherheitsrelevante Themen, grundsätzlich auch Elektrofahrzeuge betreffend, gemeinsam mit Vertretern von Bund und Ländern beraten. Die Beratungsergebnisse fließen in die Entwicklung der fahrzeugsicherheitstechnischen Regelwerke ein.

Insgesamt wird beim Ausbau der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur auf die Einhaltung von Sicherheits- und Brandschutzvorschriften zu achten sein, das wird keinesfalls in Frage gestellt und ist ein absolutes Muss für die Akzeptanz dieser Technologie.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und Ihre Fragen klären zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange

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