Frage an Ulrich Lange von Juergen V. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Lange,
mit den heutigen Pressemitteilungen wird verkündet, dass die Obergrenze für das geplante Baukindergeld begrenzt würde.
Grund hierfür wären die Vermeidung von Mitnahmeeffekten.
Welche Gründe liegen noch vor?
Letzte Woche haben CDU/CSU/SPD die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung um 15 Prozent angehoben.
Lagen hier keine Mitnahmeeffekte vor?
Wenn Sie Dinge wie das Baukindergeld ankündigen auf die sich Familien eingestellt haben, sollten sie diese auch einhalten.
Die Bundeskanzlerin hat in einem Interview mit dem ZDF im Zuge der Groko-Verhandlungen geäußert, sie würde ihre Versprechen einhalten.
Mit bestem Dank für Beantwortung
und freundlichen Grüßen
J.V.
Sehr geehrter Herr V.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Baukindergeld.
Erfreulicherweise konnte inzwischen eine Einigung zwischen CDU, CSU und SPD gefunden werden. Es wird keine Beschränkung bei der Größe der Häuser und Wohnungen geben. Damit halten wir Wort. Dafür habe auch ich mich nachdrücklich eingesetzt. Wir wollen gerade auch junge Familien dabei unterstützen, Eigentum zu bilden. Mit der Einführung des Baukindergelds vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 setzen wir hierfür einen wichtigen Impuls. Die gefundene Einigung ist aus meiner Sicht eine gute Lösung. Ich hoffe, dass dies auch in Ihrem Sinne ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange