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Ulrich Lange
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Frage von Fritz S. •

Frage an Ulrich Lange von Fritz S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr RA Lange,

als Anwalt des Rechts hätten Sie auf Grund der Fragen glasklar erkennen müssen, welchen bösen Rechtsbruch an uns Flüchtlingen, freigekauften Häftlingen und Alt-Übersiedlern (vor Mauerfall) die bisherigen Bundesregierungen begangen haben.

Wie Sie sicher aus Presse, anderen Medien und Bürgersprechstunden vermutlich erfahren, sinkt das Vertrauen des deutschen Volkes -Ihres Wahlvolkes- gegenüber Politikern, Rechtsanwälten und allgemein gegenüber Justiz und "freien Richtern".

Wie bekannt sein müßte -stöbern Sie bitte mal im Internet- sind die Bürger unseres vom Rentenklau betroffenen Personenkreises allesamt in den Notaufnahmelagern Gießen, Marienfelde (Westberlin) als Staatenlose angekommen ! Entlassen aus der Staatsbürgerschaft der DDR mit Urkunde ! Gebührenpflichtig.
Wir wurden nach der Ankunft im "Westen" amtlich eingegliedert, waren also lange schon vor dem nicht vorhersehbaren Mauerfall BUNDESBÜRGER. Keinesfall sog. Beitrittsbürger aus dem DDR-Gebiet im Zuge des Rentenüberüberleitungsgesetzes (RÜG)

Waren bis zum Einigungsvertrag die C-Parteien auf der Seite der Geknechteten aus der "DDR", wandelte sich in den 20 Jahren nach dem 3.10.90 die Gesinnung. Wir waren nicht mehr interessant...
Ein Glück für die CSU, dass Franz-Josef Strauß diese Ungerechtigkeiten gegenüber den DDR- Widerständlern durch deutsche Beamte und Behörden nicht mehr erfahren konnte.
Oder hat er sich im Grab umgedeht ?
Was Sie nicht wissen, ich wohne schon Jahre im Wahlkreis von Alexander Dobrindt. Beweisen kann ich, dass schon seit 2006/2007 die wichtigsten Persönlichkeiten Bayerns von mir informiert wurden, fragen Sie dort nach (Antworten kamen wenige):
Dr. Waigel, Dr. Stoiber, Georg Schmid, A.Dobrindt, RA Haderthauer, Edmunt Lintner u.a.

Hat sich etwas geändert ? Wir leben mit Mindestrenten in großer Armut, die bisherigen DDR-Bürger als Beitrittsbürger erhalten höhere Renten als wir !
Und natürlich die systemtreuen SED-und Stasi-Altkader. RECHTSSTAAT !

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,

für Ihr Schreiben bezüglich des Rentenüberleitungsgesetzes danke ich Ihnen.

Ich möchte an mein Antwortschreiben an Herrn Linde anknüpfen und noch einmal die wesentlichsten Fakten hervorheben. Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversi-cherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Mit dem Renten-überleitungsgesetz (RÜG) nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu bewertet.

Es ist richtig, dass dies teilweise zu Rentenminderungen geführt hat, aber auch nicht immer. Wie Sie sicherlich wissen, wird eine Rentenauskunft immer unter dem Vorbehalt der dann gültigen Rechtslage gegeben. Im Laufe der Jahre haben sich auch in anderen Bereichen die für die Rente anzurechnenden Jahre geändert.

Mit der deutschen Einheit ist eine Unterscheidung danach, ob Bürger der ehemaligen DDR vor oder nach dem Mauerfall Bundesbürger geworden sind, hinfällig geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. Sie rechtfertigt sich durch den Wechsel in den Westen vor der Wende. Damit erreichen die DDR-Aussiedler eine Rente auf West-Niveau. Eine darüber hinausgehende Besserstellung lässt sich schwerlich begründen.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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