Frage an Ulrich Lange von Andreas U. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Lange,
seit einiger Zeit wird immer wieder über die Medien kommuniziert, dass nun die im EU-Ausland begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland vollstreckt werden.
Geldbuße, Punkte, Fahrverbote...usw.!
Nun bin ich dieses Jahr wieder in Italien gewesen und musste feststellen welches unübersichtliches Verkehrsschilderchaos dort herrscht.
Die Beispiele sind endlos, ich möchte Ihnen nur einige nennen:
Ortseinfahrschilder vorhanden, Ortsausfahrtschilder mal vorhanden mal nicht, wenn nicht, ab wann soll man dann bitte beschleunigen?
Mitten auf freier Strecke, Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h, mehrere Kilometer, keine Schilder, ob nun noch 60 km/h ist oder es aufgehoben wurde, keiner weiß es!
Baustellen auf Autobahnen und Schnellstraßen, Geschwindigkeitsreduzierung, Aufhebung der Reduzierung teilweise nicht vorhanden! USW.
Ich versuchte die Geschwindigkeiten einzuhalten, ich wurde xy mal genötigt und beleidigt, selbst die Polizei fuhr vor ZORN mit Lichthupe usw. an mir vorbei.
Ich bin nun nicht persönlich von keiner Verkehrsordnungswidrigkeit in Italien betroffen, aber ich kann Ihnen sagen, es wäre kein Wunder, wenn ich etwas falsch gemacht hätte.
So eine unübersichtliche Verkehrsführung ist mir fremd und ich kann nicht verstehen, wie sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeiten in Italien hier in Deutschland einlassen konnte?
Wenn schon dann muss auch die Verkehrsführung wie in Deutschland sein und nicht dermaßen chaosartig wie in Italien, wo man nicht mehr weiß wie schnell man fahren darf, ob überholt werden darf oder nicht usw.!
Ist eigentlich dem Verkehrsinnenausschuss und der Bundesregierung, dieses Chaos bekannt?
Warum werden weiterhin diese Verkehrsordnungswidrigkeiten aus Italien, hier in Deutschland mit Geldbuße, Punkte und Fahrverbote geahndet?
Für die Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich im voraus bei Ihnen bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Unglert
Sehr geehrter Herr Unglert,
für Ihre Anfrage vom 28. Oktober 2011 danke ich Ihnen.
Die Vollstreckung von im EU-Ausland begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland findet aufgrund des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen und des nationalen Umsetzungsgesetzes, das am 27. Oktober 2010 in Kraft getreten ist (BGBl. I 2010, S. 1408), statt.
Ich verstehe Ihren Unwillen bezüglich des Verkehrsschilderaufkommens in einigen italienischen Regionen. Dies ist aber auch bei uns in Deutschland in einigen Bereichen ähnlich zu finden. Da es sich hierbei um eine inneritalienische Angelegenheit handelt, sehe ich keine Möglichkeit, direkt zu intervenieren.
Ich kann nur im Rahmen meiner Tätigkeit im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung meine Kollegen bitten, bei sich bietender Gelegenheit auf die italienischen Kolleginnen und Kollegen darauf hinzuwirken, mit der Beschilderung sparsam und auf übersichtliche Weise umzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
MdB Ulrich Lange