Frage an Ulrich Lange von Michael B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Lange,
wir haben die "Eink.- und Verbrauchsstichprobe Aufgabe, Methode und Durchführung der EVS - FS 15 Heft 7 - 2003" (EVS) näher untersucht /1/.
Im Unterhaltsrecht wird das bereinigte Einkommen durch Bruttolohn minus Steuer, Versicherungen, usw. UND minus GELEISTETEM Unterhalt berechnet. Diese Art der Einkommensermittlung wird auf der ganzen Welt praktiziert!
Das Bundesamt für Statistik wendet dies aber nicht an!
1) Auf S. 114 in /1/ werden GEZAHLTE Unterhaltsleistungen bei "Waren und Dienstleistungen" aufgeführt, sie werden also nicht vom Einkommen abgezogen.
2) Auf Seite 45 der EVS, Zeilen 25 und 26, /2/, wurde mit diesem Trick erreicht, dass die erwerbstätigen Männer (West) noch 1310 EUR während die Frauen 1385 EUR/Monat haben. Auch mit diesem Trick, haben erwerbstätige Frauen 5% mehr Einkommen als erwerbstätige Männer.
3) Ca. 28% der Frauen (West, S. 112, Abb. 1, /4/) finanzieren ihr Lebensunterhalt hauptsächlich durch den Unterhalt vom Ex.
Daher ist das Einkommen der Männer in /2/, S. 45, Zeile 25, West nach unten zu korrigieren, u. zw. mit dem mittleren, GELEISTETEN Unterhalt.
Mit anderen Worten: Ein alleinlebender Mann, der 5000 Netto hat und seinen 6 Kinder und der Mutter der Kinder 3500 EUR/Monat Unterhalt bezahlt, wird in der Statistik weiterhin mit 5000 EUR/Monat geführt. Gleichzeitig wird das Einkommen des Haushaltes der allein erziehenden Mutter mit 3500 EUR + weitere Leistungen geführt.
Der Verdacht liegt nahe, dass bei einer korrekten Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen, ein Einkommens-Gap von 23% zu ungunsten der Männer herauskommt.
Ihre Rede vom 11.02.11, /3/, hatten Sie mit den Sätzen beendet:
"Trauen wir uns, Politik für die Menschen zu machen, ...!"
Würden Sie Sich trauen, die korrekten Zahlen von destatis einzufordern, damit die Leistung dieser Männer anerkannt wird?
MfG
M Baleanu
/1/ http://tinyurl.com/6zmzpxu
/2/ http://tinyurl.com/3b8gpk4
/3/ http://tinyurl.com/3vn6ufb
/4/ http://tinyurl.com/yld2ekl
Sehr geehrter Herr Balenau,
für Ihr Schreiben zum Unterhaltsrecht und die diesbezüglichen Leistungen der Männer danke ich Ihnen.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine große amtliche Stich-probe, mit der private Haushalte in Deutschland u.a. nach ihren gesamten Einnahmen und Ausgaben befragt werden. Mit den in der Fachserie veröffentlichten Ergebnissen können daher unmittelbar auch nur Haushalte und nicht Personen miteinander verglichen werden.
Die Grundlage für die Abgrenzung bei der EVS bildet die Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA), die in Anlehnung an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP - Classification of individual consumption by purpose) entwickelt worden ist. Dass bei Zahlungsströmen zwischen den Privathaushalten, wie etwa bei Unterhaltsleistungen, dies für den empfangenden Haushalt eine Einnahme und für den abgebenden Haushalt eine Ausgabe darstellt, liegt in der Natur der Sache. Ob eine solche Ausgabe in der Darstellung bei der Berechnung des Haushaltseinkommens zu saldieren ist, ist letztlich eine Definitionsfrage. Mit einer solchen Definition wird auch in keiner Weise vorgegeben, dass je nach Fragestellung oder Zielrichtung des angestrebten Vergleichs nicht auch ein anderer Einkommensbegriff sachgerecht sein kann.
Insofern ist die geäußerte Kritik für mich nicht nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
MdB Ulrich Lange