Frage an Ulrich Lange von Johann H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Lange,
aufgrund des Rückstritts von Bundespräsident Köhler wurde in der Augsburger Allgemeinen über die Ehrensoldbezüge und sonstigen zusätzlichen "Annehmlichkeiten" berichtet.
Sicherlich ist das Bundespräsidentenamt ein besondere Aufgabe. Jede(r) BürgerIn muß nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben Kürzungen hinnehmen! Warum also nicht auch der ausgeschiedene Bundespräsident.
Im Zuge der bisherigen Rentenkürzungen, der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und der allgemeinen Finanzlage der Bundesrepublik Deutschland finde ich es nicht richtig, dass dem Bundespräsidenten nach dem Ausscheiden aus seinem Amt Als Ehrensold die bisherigen Bezüge ungekürzt weitergezahlt werden. Zudem ist die Zuverfügungstellung eines Dienst-PKW´s mit Fahrer, wofür es nach dem genannten Artikel nicht einmal eine gesetzliche Grundlage gibt, für mich nicht verständlich. Hinzu kommt, dass dem Bundespräsideten a. D. zudem noch Büro und Mitarbeiter zugestanden werden.
Meine Fragen:
1. Finden Sie die Zahlung des Ehrensoldes auf Basis der bisherigen Bezüge in Ordnung? Wenn nein, was werden Sie unternehmen um hier eine Änderung herbeizuführen?
2. Ist es gerechtfertigt, dass der bisherige Amtsinhaber nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Dienst-PKW mit Fahrer zu Lasten des Steuerzahlers nutzen kann obwohl es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt. Was werden Sie tun, um diesen Missstand zu beseitigen?
3. Die Kosten für Büro und Büromitarbeiter ebenfalls zu Lasten der Steuerzahler sind aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger zu Lasten der Allgemeinheit nicht begründbar. Wie ist Ihre Stellung zu diesem Punkt und werden Sie sich ggf. für eine Korrektur einsetzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Johann Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
für Ihre Anfrage vom 03. Juni 2010 zum Ehrensold des Bundespräsidenten danke ich Ihnen.
Laut Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17.06.1953 stehen dem aus dem Amt ausgeschiedenen Bundespräsidenten weiterhin die Fortzahlung des Gehalts und ein Büro in Berlin zu. Diese Handhabung ist aus meiner Sicht gerechtfertigt. Der Bundespräsident stellt die höchste Instanz in der Bundesrepublik dar und ist sowohl staatspolitisch als auch gesellschaftlich ein allseits beachtetes Korrektiv. Er repräsentiert die Bunderepublik als völkerrechtlicher Vertreter und ist so für weitreichende internationale Verständigung zuständig.
Mit Beendigung der Amtszeit eines Bundespräsidenten enden nicht schlagartig alle seine aus dem Amt erwachsenen Bindungen. Aus seiner bisherigen Tätigkeit als Staatsoberhaupt ergibt sich eine Reihe fortwirkender Verpflichtungen im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und karitativen Bereich, die nicht der Privatsphäre zugerechnet werden können. Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger wenden sich weiterhin an ihn, Institutionen wollen ihn ehren, Gremien bitten um Weiterführung seines bisherigen Engagements für sie. Einladungen zu Reden, die auf den Erfahrungsschatz und die Autorität des früheren Staatsoberhauptes zielen, häufen sich. Langfristig angelegte Korrespondenzen können nicht plötzlich beendet werden. Daneben erwachsen auch neue Aufgaben aus dem alten Amt. Interviewpartner meinen, nun könne er sich freimündiger äußern. Die Bundesregierung bittet gelegentlich um Übernahme von Sonderaufgaben, insbesondere im internationalen Feld.
Zur Unterstützung bei all diesen Aufgaben als logistische Hilfe und als Kontaktstelle hat der Gesetzgeber dem ausgeschiedenen Bundespräsidenten mehrere Mitarbeiter (Persönlicher Referent, Sekretärin, Fahrer) sowie Büroräume mit Ausstattung bewilligt. Über diese Ausgaben wird jährlich erneut bei Festsetzung des Bundeshaushaltes entschieden. Stellen und Mittel für das Büro des Bundespräsidenten a. D. sind bei den jeweiligen Titeln des Einzelplans 01 mitveranschlagt.
In dem Sekretariat wird der Schriftverkehr erledigt, Gespräche werden vor- und nachbereitet, Reisen geplant, Termine abgesprochen, Akten geführt, zahllose Einzelwünsche von Petenten vorgeklärt, Entscheidungen des Bundespräsidenten a. D. umgesetzt und Informationen für ihn eingeholt.
Aufgrund der dargestellten Tätigkeiten und der herausragenden Stellung des Bundespräsidenten halte ich sowohl den Ehrensold als auch die Bereitstellung der Büroorganisation und der Mitarbeiter für gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
MdB Ulrich Lange