
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Aus meiner Sicht stellt eine Veröffentlichung von Hygieneuntersuchungen bei Lebensmittelbetrieben niemanden "an den Pranger", sondern erfüllt schlicht das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information. Das gilt auch für die Untersuchungen, die keine Mängel aufgezeigt haben, die eine Schließung rechtfertigen, aber eben ein schlechterer Zustand als bei konkurrierenden Unternehmen. (...)