(...) Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass die verantwortlichen Manager zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) hat eine Prüfungsgesellschaft beauftragt, um zu prüfen ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Entlassung des Vorstandes ohne Abfindung ist zumindest eine erste empfindliche Maßnahme gewesen, um das Fehlverhalten zu sanktionieren. (...)
(...) Das kann sein - geht es doch beim Besuch einer Gaststätte meist um einen gemeinsam verbrachten Abend und nicht um den Aufenthalt in einem am wenigsten gesundheitsschädlichen Umfeld. Daher nehmen viele Nichtraucher die Anwesenheit von Rauchern wohl zulasten ihrer eigenen Gesundheit in Kauf. (...)
(...) Es gibt zahlreiche Finanzierungsmodelle neben einer erhöhten Neuverschuldung. Ein Sonderhaushalt wäre möglich, weil der Kreditaufnahme ja auch Einnahmen gegenüberständen. (...)
(...) Ich traue fast jedem erwachsenen mündigen Bürger zu, sich über Gefahren zu informieren und selbst zu entscheiden, ob er sich einem Risiko aussetzt oder nicht. Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten verfolgt nicht das Ziel, dem mündigen Raucher sein Laster zu verbieten, sondern diejenigen zu schützen, deren Gesundheit durch das Passivrauchen mitbeeinträchtigt wird, ohne dass sie darüber frei entscheiden können: Kinder, Kellner, Nichtraucher. Wie Sie sicher noch selbst sehr gut wissen, war es einem Nichtraucher bis vor kurzem nicht möglich sich für eine rauchfreie Kneipe oder Gaststätte zu entscheiden, weil es die schlicht nicht gab. (...)
(...) Zum einen wird überlegt, die Heizkostenverordnung so zu ändern, dass Mieter bis zu 12 Prozent der Betriebskosten kürzen dürfen, wenn der Gebäudeeigentümer gegen die Verpflichtung zur Außerbetriebnahme veralteter Heizkessel verstößt. Zum anderen diskutieren wir eine Änderung des Mietrechts. Diese Diskussion soll jetzt im Herbst zu einem Abschluss gebracht werden, insofern lässt sich eine Kürzung zur Zeit noch nicht rechtlich sicher für Mieter machen. (...)
(...) Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ergeben sich für den Anleger je nach Art der Kapitalerträge unterschiedliche finanzielle Konsequenzen gegenüber dem geltenden Recht. Anleger mit Zinserträgen, die diese bisher mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 25 % versteuern mussten, werden durch den Abgeltungssteuersatz entlastet. (...)