Frage an Ulrich Kelber von Gunhild D. bezüglich Verbraucherschutz
Ich habe Ihre interessante Anregung zur Kürzung der Heizkosten bei Wohnungen in schlecht gedämmten Mietobjekten gelesen.
Wie lässt sich diese Kürzung für MieterInnen rechtlich sicher durchführen?
Wie lässt sie sich durchführen, wenn Wohnungsunternehmen den Heizbetrieb per Contracting an den örtlichen Energieversorger "outgesourced" haben?
(Übrigens, Ihr im "Spiegel" 33/0 skizziertes Strom-Tarif-Modell habe ich bereits vor 2 Monaten als Antrag für die Lübecker Bürgerschaft formuliert... leider vertagt bis nach der Sommerpause.)
Ich freue mich auf eine baldige Antwort
G. Duske, Energie-Stammtisch Lübeck im Bund der Energieverbraucher
Sehr geehrte Frau Duske,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Kürzungsrecht für die Heizkosten bei Mietwohnungen wird innerhalb der großen Koalition und der Bundesregierung zur Zeit an zwei Stellen überdacht. Zum einen wird überlegt, die Heizkostenverordnung so zu ändern, dass Mieter bis zu 12 Prozent der Betriebskosten kürzen dürfen, wenn der Gebäudeeigentümer gegen die Verpflichtung zur Außerbetriebnahme veralteter Heizkessel verstößt. Zum anderen diskutieren wir eine Änderung des Mietrechts. Diese Diskussion soll jetzt im Herbst zu einem Abschluss gebracht werden, insofern lässt sich eine Kürzung zur Zeit noch nicht rechtlich sicher für Mieter machen.
Wir gehen aber davon aus, dass die Einführung der Energieausweise für Gebäude langfristig dazu führen wird, dass die energetische Qualität der Wohngebäude stärkeren Einfluss bei der Wohnungssuche und damit auch auf die zu erzielenden Mieten haben wird.
Über weitere Möglichkeiten zu sozialeren Energiepreisen diskutieren wir aktuell in der SPD intensiv und wollen im September unsere Vorschläge veröffentlichen. Ich wünsche Ihnen unabhängig davon viel Erfolg für Ihren Antrag in der Lübecker Bürgerschaft.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber