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Frage von Peter K. •

Frage an Ulrich Kelber von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Ein erwachsener Nichtraucher steht vor einer Kneipe. Er weiß - entweder durch Erfahrung, durch kurzes Hineinsehen oder durch eine Kennzeichnung an der Tür - dass in der Kneipe geraucht wird. Der Nichtraucher weiß auch um die Gefahren des Passivrauchs.

Wovor soll diesen Nichtraucher nun ein "Nichtraucherschutz-Gesetz" schützen? Vor sich selbst? Davor, dass er sich selbst einer Gefahr aussetzt, die ihm bewusst ist? Denn soweit ich weiß, ist niemand gezwungen, eine Kneipe aufzusuchen, in der der Wirt das Rauchen erlaubt. Tut ein Nichtraucher es dennoch, so ist das seine freie Entscheidung. Muss der Staat sich hier wirklich einmischen?

Trauen Sie erwachsenen mündigen Bürgern noch zu, sich über Gefahren zu informieren und selbst zu entscheiden, ob sie sich einem Risiko aussetzen oder nicht? Wenn ja, warum dann das Rauchverbot in der Gastronomie? Wenn nein, warum erlauben Sie dann - als Beispiel - noch den Bahnverkehr? Denn wer nicht in der Lage ist, sich vor Passivrauch zu schützen, indem er verrauchte Kneipen meidet, der ist auch nicht in der Lage, sich vor herannahenden Zügen zu schützen, indem er - öffentlich problemlos zugängliche - Bahnkörper meidet.

Für wie intelligent, mündig und selbstverantwortlich hält die Politik uns Bürger noch?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kanzow, Bonn

P.S. Diese Frage wird mit Absicht nicht unter der Rubrik "Gesundheit", sondern unter "Demokratie und Bürgerrechte" gestellt. P.K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kanzow,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich traue fast jedem erwachsenen mündigen Bürger zu, sich über Gefahren zu informieren und selbst zu entscheiden, ob er sich einem Risiko aussetzt oder nicht. Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten verfolgt nicht das Ziel, dem mündigen Raucher sein Laster zu verbieten, sondern diejenigen zu schützen, deren Gesundheit durch das Passivrauchen mitbeeinträchtigt wird, ohne dass sie darüber frei entscheiden können: Kinder, Kellner, Nichtraucher. Wie Sie sicher noch selbst sehr gut wissen, war es einem Nichtraucher bis vor kurzem nicht möglich sich für eine rauchfreie Kneipe oder Gaststätte zu entscheiden, weil es die schlicht nicht gab.
Die Rechte eines jeden Menschen enden da, wo er mit seinem Handeln andere beeinträchtigt oder schädigt. Dies ist beim Rauchen so, dass ist auch im Verkehr so.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber