(...) April 2007 die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle, die sonst keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. (...) Eine Härtefallregelung ist vorgesehen: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen. (...)
(...) Tatsächlich werden ab 2009 in diesen Fonds zunächst alle gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber einen einheitlichen prozentualen Beitragssatz einbezahlen. Die Krankenkassen bekommen dann aus dem Gesundheitsfonds Geld, um ihre Versicherten zu versorgen. Da die Geldzuweisungen sich genauer an den Risiken (wie z.B. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand) orientieren, als der heutige Ausgleich, wird der Wettbewerb zielgenauer. (...)
(...) Innerhalb der Deutschen Adipositas-Gesellschaft widmet sich die Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter AGA speziell der Diagnostik, Therapie und Prävention der Adipositas bei Kindern und Jugendlichen. Bei Fragen zum aktuellen Stand des Konsensuspapiers für Patientenschulungsprogramme für Kinder und Jugendliche mit Adipositas wenden Sie sich bitte dorthin. (...)
(...) Wie Sie wissen, liegt mir auch persönlich sehr viel am Nichtraucherschutz. Dies zeigt sich nicht nur darin, dass das Gesundheitsministerium das erste rauchfreie Ressort war, sondern auch in unseren gesetzlichen Aktivitäten. (...)
(...) Wie Sie sicher wissen, werbe ich für die Überwindung der Trennung zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Das System der Bürgerversicherung, das ich anstrebe, würde den von Ihnen skizzierten Fall insofern auflösen, als dass dann jeder frei seine Krankenversicherung wählen kann und die Finanzierungsbasis überall dieselbe ist. (...)
(...) Die Umstellung der Entfernungspauschale auf eine reine „ÖPNV-Pauschale“, wie von Ihnen vorgeschlagen, würde meiner Meinung nach zu einer unzulässigen Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen, die auf ein Auto angewiesen sind. Dies gilt vor allem für diejenigen, die weit entfernt von ihrem Arbeitsplatz leben und keine ausreichende Anbindung an ein Schienennetz oder den ÖPNV haben. (...)