(...) Von einem Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro, die in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes unabhängig davon gezahlt werden, ob die Eltern vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, über einen 100%igen Einkommensersatz für Geringverdiener bis hin zur flexiblen Nutzung eines 2/3 Einkommensersatzes. Erwerbstätige, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder auf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich reduzieren, um ihr neugeborenes Kind zu betreuen, erhalten zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent ihres wegfallenden Einkommens. Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kinderbetreuung höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeitet und er oder sie deshalb zwei Monate lang weniger verdient. (...)
(...) mit Hintertüren hat dies nichts zu tun: seit der Gesundheitsreform 2004, die von einer breiten Mehrheit im Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner u.a. auf Betriebsrenten und Direktversicherungen den vollen Kassenbeitrag zahlen. (...)
(...) Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. April 2007 eine umfassende Versicherungspflicht besteht. Ebenso grundsätzlich ist es so, dass Versicherte Beiträge entrichten müssen, völlig unabhängig davon, ob sie Leistungen einer Krankenkasse in Anspruch nehmen oder nicht -- nur so funktionieren Solidargemeinschaften. (...)
(...) Die gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der Versorgung mit Sehhilfen war ein Element, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten und die Beitragssatzstabilität zu stärken. Finanzielle Mittel stehen seither weiterhin für diejenigen Versorgungsfälle zur Verfügung, die sie aus medizinischen Gründen in besonderem Maße benötigen. (...)
(...) Tatsächlich gelten seit 2004 einheitliche Zuzahlungsregelungen für Erwachsene und nur mehr Kinder sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. (...) Die Sozialrichter erklärten eine Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II an ihren Arzneikosten ausdrücklich für zumutbar. (...)
(...) Durch die Gesundheitsreform stehen jedoch auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen vor großen Änderungen: Ab 1. Januar 2009 müssen die entsprechenden Unternehmen einen sogenannten Basistarif mit Kontrahierungszwang (also Pflicht zur Annahme jedes Antragstellers), ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und zu bezahlbaren Prämien anbieten. Damit wird einem systematischen „Rosinenpicken“ - die bisher mögliche Beschränkung auf die Versicherung „guter Risiken“, also junger, gesunder Menschen - ein wirksamer Riegel vorgeschoben. (...)