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Frage von Karlheinz V. •

Frage an Ulla Schmidt von Karlheinz V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
in den Medien haben Sie immer versichert, dass jeder Versicherte das medizinisch Notwendige bekommt. Ist aus Ihrer Sicht - ebenso wie aus der Sicht der Krankenkassen- eine Brille für Kurzsichtige medizinisch nicht notwendig?
MfG
Voth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Voth,

schon seit vielen Jahren sind Brillengestelle nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskataloges. 2004 wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen begrenzt: auf Kinder und Jugendliche sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Versicherte mit einer Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen entsprechend einem Schweregrad von mindestens der Stufe 1 der entsprechenden Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Daneben besteht weiterhin ein Anspruch auf therapeutische Sehhilfen, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.

Die gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der Versorgung mit Sehhilfen war ein Element, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten und die Beitragssatzstabilität zu stärken. Finanzielle Mittel stehen seither weiterhin für diejenigen Versorgungsfälle zur Verfügung, die sie aus medizinischen Gründen in besonderem Maße benötigen.

Bei Brillen und Brillenfassungen hat sich die große Mehrheit der Versicherten bereits in der Vergangenheit nicht für die preisgünstigen und medizinisch ausreichenden Kassen-Leistungen entschieden. Fast alle Patientinnen und Patienten haben zusätzliche Komfort-Leistungen gewählt. Allein für Brillengläser wurden durchschnittlich etwa 150 € je Brille selbst bezahlt, wie z. B. für zusätzliche Entspiegelungen oder Tönungen der Gläser. Dies zeigt, dass Patientinnen und Patienten gerade beim Kauf von Brillenfassungen und Gläsern großen Wert darauf legen, Leistungen über den medizinischen Standard hinaus nach den eigenen Vorstellungen auswählen zu können und durch die Neuregelung nicht grundsätzlich finanziell überfordert sind.

Dennoch sehe auch ich in Einzelfällen erhebliche Probleme durch die Neuregelung. Speziell bei sehr einkommensschwachen Menschen entstehen Härtefälle, die nach meiner Überzeugung gelöst werden müssen, am besten im Sozialhilferecht. Leider habe ich mit dem Koalitionspartner bislang keine Mehrheit gefunden, für eine entsprechende Härtefalllösung. Ich werde weiter für die Lösung dieses im Einzelfall dramatischen und dringlichen Problems werben und kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Schmidt