Frage an Ulla Schmidt von Arnold D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schmidt,
warum hat Ihre Partei, die SPD und CDU/CSU sowie die Grünen damals im Jahre 2004 im Zuge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes einfach durch die Hintertür beschlossen, dass Betriebsrenten und Direktversicherungen, die ja unumstritten zur Vorsorge gehören mit vollen Krankenkassenbeiträgen belastet werden ?
Zusätzlich versteuert werden die Betriebsrenten auch noch.
Warum wurden die erworbenen Ansprüche nicht berücksichtigt und einfach rückwirkend veranlagt ?
Glauben Sie nicht, dass das Vertrauen in die Politik gar nicht mehr zurückgewonnen werden kann, angesichts solcher Beschlüsse ?
mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis
Sehr geehrter Herr Dreis,
mit Hintertüren hat dies nichts zu tun: seit der Gesundheitsreform 2004, die von einer breiten Mehrheit im Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner u.a. auf Betriebsrenten und Direktversicherungen den vollen Kassenbeitrag zahlen. Natürlich habe ich Verständnis dafür, dass Betroffene gerne geringere Beiträge bezahlen würden. Im Mai 2006 hat das Bundessozialgericht diese Regelung jedoch -- wie erwartet - ausdrücklich bestätigt.
Hintergrund dieses Reformelementes war das Ziel der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Alterseinkünfte. Regelmäßige Rentenzahlungen sollten nicht stärker belastet werden als Einmalzahlungen. Auf einmalig ausgezahlte Versorgungsbezüge waren nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts früher dann keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, wenn diese Kapitalauszahlung vor Beginn einer rentenähnlichen Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung gewählt wurde. Laufende Versorgungsbezüge und "Kapitalabfindung" nach Renteneintritt wurden dagegen auch früher schon zur Beitragszahlung herangezogen. Zur -- damals rechtlich zulässigen -- Vermeidung einer Beitragspflicht wurde vielfach die betriebliche Altersversorgung in Form einer einmaligen Kapitalleistung gewählt. Damit war Folgendes möglich: Der Empfänger einer Kapitalleistung legt diese auf einem Bankkonto an und hebt hiervon beitragsfrei monatlich in gleicher Höhe Beträge ab, in der ein anderer eine - beitragspflichtige - Betriebsrente bezieht. Die tatsächliche Beitragsleistung an die Krankenkasse spiegelte somit nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen wider. Diese Möglichkeit ist mit der Neuregelung ausgeschlossen worden.
Die Neuregelung ist aber auch vor dem Hintergrund von Generationengerechtigkeit zu sehen: Wir konnten -- auch und gerade in der damals extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage -- die Lohnkosten nicht ständig mit steigenden Beiträgen zur Krankenversicherung belasten und gleichzeit bestimmte Renteneinkommen außen vor lassen.
Abschließend möchte ich betonen, dass auch die Renterinnen und Rentner von dem umfassenden und qualitativ hochwertigen Leistungskatalog der Krankenkassen profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt