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Frage von Harrald H. •

Frage an Ulla Schmidt von Harrald H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Damen und Herren,
wehrte Frau Schmidt,

ich möchte mich für diese gloreiche Gesundheitsreform bedanken, welche mich in den privaten Ruin hätte treiben können.

Im Jahr 2007 war ich arbeitslos und habe auch ALG I bezogen. Den Antrag auf ALG II stellte ich im Anschluss, aufgrund moralischer Aspekte und um der Allgemeinheit nicht länger auf der Tasche liegen zu wollen, nicht. Meinen Lebensunterhalt bestritt ich fortan durch diverse Veräußerungen meiner Wertsachen, sowie privater Leihgaben. Das Risiko ohne Krankenversicherung zu sein nahm ich in Kauf und konsultierte keine Mediziner. Dies erhöhte jedoch sehr die Brisanz meiner Situation.

Im November 2007 fand ich zum Glück wieder Arbeit. Nun erreichte mich jedoch eine Nachricht meiner Krankenkasse, welche mir mitteilte, das ich aufgrund der Gesundheitsreform 2007 die Beiträge zur Pflichtversicherung nachträglich entrichten müsse.

Diese Regelung war mir nicht bekannt und wurde mir von der Krankenkasse auch nicht mitgeteilt. Eine Informationspflicht den Mitgliedern gegenüber besteht laut Krankenkasse nicht, "es wäre an mir gelegen mich über Gesetzesänderungen kundig zu machen".

Ich habe nun einen Kredit aufnehmen müssen, und bin froh das ich ein Bank dafür finden konnte, um die Forderung begleichen zu können. Hätte ich jedoch noch einige Zeit länger ohne staatliche Bezüge gelebt, wären nicht nur meine privaten Schulden enorm gestiegen, ich hätte auch noch ein Lohnpfändung durch die Krankenkasse gehabt...

Nun meine Frage: wie kann es sein, daß die Krankenkassen keiner Informationspflicht, keiner gesetzlichen Regelung unterliegen, den Versicherten diese Gesetzesänderung mitteilen zu müssen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hemm,

danke für Ihren Beitrag. Mir war die umfassende Versicherung derjenigen, die ihren Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren haben, sehr wichtig.

Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. April 2007 eine umfassende Versicherungspflicht besteht. Ebenso grundsätzlich ist es so, dass Versicherte Beiträge entrichten müssen, völlig unabhängig davon, ob sie Leistungen einer Krankenkasse in Anspruch nehmen oder nicht -- nur so funktionieren Solidargemeinschaften.

Es ist nicht vorgesehen, dass der Sozialhilfeträger ausstehende Beiträge übernimmt, so wie auch andere Schulden nicht übernommen werden. Laufende Beiträge werden jedoch bei Bedürftigkeit übernommen. Allerdings gibt es eine Härtefallregelung: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen. Ob dies für Sie in Betracht käme, müsste gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt