Frage von christian S. • 11.07.2008
Antwort von Ulla Schmidt SPD • 01.08.2008
Sehr geehrter Herr Steifen,
danke für Ihre Fragen.
Sehr geehrter Herr Steifen,
danke für Ihre Fragen.
Sehr geehrte Frau Ihme,
(...) danke für Ihre erneute Nachfrage zur Nutzung neuer Informationstechnologien im Gesundheitsbereich. (...) Da, wie schon in meiner ersten Antwort dargestellt, selbstverständlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt, kann auch kein Arzt, wie von Ihnen beschrieben, Zugang zu von Ihnen nicht freigegebenen Daten erlangen. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Aeffner,
grundsätzlich bitte ich Sie, zur Beantwortung von Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, sich direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Sehr geehrte Frau Demont,
Sehr geehrte Frau Stiefler,