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Frage von Dr.Karl A. •

Frage an Ulla Schmidt von Dr.Karl A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Ich war einmal Abgeordneter der SPD.

Als Landarzt betreue ich jetzt vermehrt Schwerkranke und Sterbende in ihrem häuslichen Umfeld. Abgesehen davon, dass meine Tätigkeit mit ca.5 Euro Honorar netto pro Monat und Patient extrem unterfinanziert ist, muss ich für notwendige teure Medikamente (Schmerzmittel und Sondennahrung) persönlich haften.

Die am Ort tätige, sehr engagierte Gemeindeschwester ist finanziell nicht in der Lage, von ihrem Lohn ihre Familie zu ernähren.

Diese Situation wird uns in Zukunft zwingen, jeden sterbenden Patienten ins Krankenhaus zu schicken.

Können wir in absehbarer Zeit mit Ihrer Unterstützung rechnen?

Mit ferundlichen Grüssen,
Ihr Dr. Aeffner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Aeffner,

grundsätzlich bitte ich Sie, zur Beantwortung von Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, sich direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Sie sprechen jedoch in Ihrem Beitrag ein Thema an, dass sehr vielen Menschen in unserem Lande und auch mir persönlich sehr wichtig ist, schwerste Erkrankungen und würdevolles Sterben. Im Zusammenhang mit sterbenskranken Menschen hat für mich eine möglichst gute Versorgung, Betreuung und Schmerzbehandlung höchste Priorität.

Im Rahmen der Gesundheitsreform habe ich mich deswegen für das flächendeckende Angebot sog. Palliativ-Care-Teams eingesetzt. So werden künftig bis zu 250 Millionen Euro für eine bessere, gerade auch ambulante Palliativversorgung bereitgestellt. Eine möglichst weitgehende Schmerzfreiheit ist zentrale Voraussetzung für ein auch faktisch selbst bestimmtes Leben. Und dies muss ausdrücklich auch im gewohnten Wohnumfeld der betroffenen Menschen möglich sein.

Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die Begleitung Sterbender. Unsere Gesellschaft sollte gewährleisten, dass Menschen in ihrer letzten Lebensphase die Möglichkeit einer Begleitung gegeben wird. Und zwar dort, wo die Menschen dies wünschen: zu Hause oder stationär. Damit erwerbstätigen Eltern von sterbenskranken Kindern nicht aus finanziellen Gründen eine Begleitung ihrer Kinder verwehrt bleibt, haben wir die zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf Krankengeld in solchen Fällen aufgehoben. Eine spezielle und wichtige Rolle spielt hier auch die ehrenamtliche Hospizarbeit. Aus dieser Überzeugung heraus haben wir mit der jüngsten Gesundheitsreform dafür gesorgt, dass die Finanzausstattung der Hospize durch die Krankenkassen besser werden kann. Wie Sie sehen, wird das Thema würdevolles Sterben in vielfacher Hinsicht politisch aufgegriffen.

In Ihrem Beitrag sprechen Sie auch das Thema "Honorarreform" an. Bitte gestatten Sie mir, Sie hierzu auf die Website "www.die-gesundheitsreform.de" hinzuweisen. Dort können Sie sich über die neuen Regelungen auch zur Erhöhung der Attraktivität einer Niederlassung speziell in schwach versorgten Regionen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt