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Frage von Holger W. •

Frage an Ulla Schmidt von Holger W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

meine Frage haben Sie leider nicht beantwortet: Wie schliessen Sie sicher aus, dass irgendwann derjenige diskriminiert wird, der dem Arzt keinen Zugriff auf die zentral gespeicherten Daten gestattet?

Teilen Sie meine Bedenken nicht, dass die Wahrnehmung der informationellen Selbstbestimmung in Form einer Weigerung der Preisgabe der zentral gespeicherten Daten vom Arzt als Vertrauensbruch interpretiert und mit Behandlungsverweigerung quittiert wird, nach dem Motto ´Herr Wiechmann, wenn Sie mir ihre Daten nicht zugänglich machen, kann ich Sie auch nicht behandeln.´? (Auch wenn das nicht stimmt, denn bisher gings ja auch).

Verstehen Sie nicht, dass alleine die Tatsache, dass meine medizinischen Daten irgendwo zentral gespeichert sein könnten auch bei den Medizinern Begehrlichkeiten weckt, diese Daten anzuhäufen und einzusehen? Begreifen Sie nicht, daß alleine die Option einer zentralen Speicherung die Ärtzte veranlassen wird, Druck auf die Patienten auszuüben, dieses Feature auch zu nutzen, so dass bald diejenigen im Abseits stehen, die Ihre Selbstbestimmung noch wahrnehmen wollen?

Schon heute argumentiert selbst der Augenarzt mit ganzheitlicher Medizin und meint, er müsse über meine Kniegelenksoperation von vor drei Jahren dringend bescheid wisssen, um meine Sehschwäche zu behandeln.

Trifft es zu, dass ein Arzt, dem meine elektronische Gesundheitskarte wegen meines Besuchs vorliegt, durch zweimalige Eingabe einer selbst ausgedachten Ziffernkombination Zugriff auf meine zentral gespeicherten Daten erlangen kann, auch wenn ich meine PIN nicht preisgebe? Da die Sprechstundenhilfe bei einem Arztbesuch in jedem Fall die Karte wird haben wollen, wäre es dem Arzt bzw. seinem Personal somit möglich, auch gegen meinen Willen meine Daten zu erlangen, weil alleine das Vorlegen der Gesundheitskarte als Vertauensbeweis und damit als ´Zustimmung´ interpretiert wird?

Können Sie verstehen, dass ich schon alleine deshalb die
Gesundheitskarte nicht haben will?

mfg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiechmann,

danke für Ihre erneute Nachfrage zur Nutzung neuer Informationstechnologien im Gesundheitsbereich. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, teile ich Ihre Befürchtungen nicht. Natürlich nehme ich Ihre persönlichen Ängste ernst, habe aber keinerlei Anhaltspunkte für die Vermutung, dass Ärzte oder andere Akteure des Gesundheitssystems sich so verhalten sollten, wie Sie befürchten. Auch "Begehrlichkeiten von Ärzteseite, Daten anzuhäufen oder einzusehen" sehe ich nicht. Da, wie schon in meiner ersten Antwort dargestellt, selbstverständlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt, kann auch kein Arzt, wie von Ihnen beschrieben, Zugang zu von Ihnen nicht freigegebenen Daten erlangen.

Sinn der künftigen Möglichkeiten der Nutzung neuer Technologien ist eine sicherere, bessere und effizientere Behandlung ausschließlich für diejenigen, die sich freiwillig daran beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt